Moin,
man hat mir mal folgende Sache gezeigt und ich war mehr als erstaunt, dass so etwas möglich ist.
Man könnte diese Frage auch ins Brett Recht stellen, ich denke aber, dass dies wohl eine breitere Masse interessiert.
Worum geht es?
Da werden in einer Auktion persönliche Unterlagen anderer Personen mit „Name und Hausnummer“ angeboten - und zwar außerordentlich brisante Dinge.
Man gehe zu http://www.militariaweb.com und gebe als Suchbegriff „Stasi-Akte“ ein.
Was dann erscheint, ist für mich mehr als nur ein Unding.
ich frage mich gerade, wie wohl die Liechtensteiner Polizei
auf einen Zugriff Deutscher Beamter reagieren würde.
keine kripo?
ist das ein rechtsfreier Raum?
Datenschutz nur in D?
was ich nicht nachgesehen habe: kommt der Anbieter aus D?
Wenn ja, macht er sich auf alle Fälle strafbar.
zunächst einmal: Unter „Kripo“ verstehe ich die deutsche Kriminalpolizei. Ob ein solcher Verkauf in Liechtenstein auch rechtswidrig ist/wäre ist mir nicht bekannt. In jedem Fall wäre nicht die deutsche Kripo zuständig (Deutschland könnte lediglich einen Auslieferungsantrag stellen).
Außerdem: Ob der Verkäufer ein Deutscher ist oder nicht hat nichts mit der strafrechtlichen Verfolgung zu tun. Wenn ein solcher Verkauf in Liechtenstein zulässig ist, dann ist er zulässig, egal ob Käufer oder Verkäufer nun Deutsche, Indonesier oder Marsmenschen sind (naja, das letzte nicht, da müsste man erst klären ob Marsmenschen Rechtsgeschäfte eingehen können etc.).
Man gehe zu http://www.militariaweb.com und gebe als
Suchbegriff „Stasi-Akte“ ein.
Was dann erscheint, ist für mich mehr als nur ein Unding.
schick doch mal den ganzen Krenpel (Link, Copy etc.) an die Bundesbeauftragte für die Unterlegen des Staatssicherheitsdienstes http://www.bstu.de/home.htm mit der Frage, was das soll.
Ja, den Eindruck habe ich auch:
die Schnellhefter tragen eine Artikelnummer und den Preis in „M“ –
also nach Zeiten von DM und MDN. Hergestellt und verkauft wohl Ende 60er / Anfang 70er Jahre in der DDR.
ABER die Beauftragte für die Unterlagen … könnte hier wirklich unbeteiligt sein, denn ein paar andere Auffälligkeiten finden sich.
Der Geheimhaltungsgrad „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ war in der DDR nicht üblich.
Dort gabe es nur (ohne Vorsatz VS) „Nur für den Dienstgebrauch“, und die Stempel waren durchweg gerahmt und auch sonst DDR-weit genormt.
Das gab schon mal den ersten, augenfälligsten Hinweis auf „Mitwirkung“ einer BRD-Dienststelle bei diesen Akten.
MfS-intern wären die Unterlagen wahrscheinlich gar nicht weiter mit Geheimhaltungsgraden gekennzeichnet worden; m. W. hatte das MfS auch eigene Hefter für seine Vorgänge. Da paßt etwas nicht!
Dann erscheint als „Aktensignatur“ der Vermerk „MfS“ – auch eher der Hinweis auf „Fremdeinwirkung“.
Die Quelle dieser alten Akten scheint daher westlich der Elbe zu liegen. Wie sie ausgeschmuggelt wurden, wäre schon interessant … aber wohl nur Historiker; für gutbetuchte dazu. Denn solche Forschungen dürften viel Geld und Zeit kosten.
Ansonsten: derartige personenbezogene Akten über das Netz zu verhökern, ist unanständig und gehört verboten. Theoretisch.
Aber Marktwirtschaft hat ihre eigenen Regeln. Angesichts „Big Brother“ u. dgl. braucht man sich über solche voyeristischen Angebote also nicht zu wundern.
Ob jetzt die deutsche Polizei dort direkten Zugriff hat oder nicht ist die eine Frage, aber eines ist klar soweit es sich um eine strafbare Handlung handelt:
Wenn sich eine Handlung, die im Ausland gesetzt wird, in Deutschland auswirkt, dann gilt (auch) Deutschland als Tatort, was zur Folge hat, dass diejenige Person nach deutschem Strafrecht strafbar ist.