Busparkplatz im Wohngebiet

Hallo,

in einem ganz normalen Wohngebiet (ohne besondere Verkehrs- oder Parkvorschriften) dürfen ja die Anwohner mehr oder weniger uneingeschränkt parken.

Angenommen, ein Bewohner der Straße möchte dort seinen Omnibus (Linienbus) parken (statt beim Busunternehmen), muss er dafür bestimmte Regelungen beachten? Oder gibt es Vorschriften/Paragraphen, die derartiges verbieten könnten?

Viele Grüße
Merlinchen

§12 Abs 3a greift hier
Hallo,

wenn das Gebiet ein reines Wohngebiet, Sondergebiet, Kurgebiet, Klinikgebiet ist, dann darf ein Fahrzeug >7,5t zGG nicht regelmäßig zwischen 2200 und 0600, sowie an Sonn,- und Feiertagen dort geparkt werden. D.h. kommt der Busfahrer einmal oder zweimal die Woche nach Hause vom Reiseverkehr umd die „Dreckwäsche“ abzugeben, dann darf er dort parken.

Ob es sich um ein Wohngebiet handelt, entscheidet zwar normal die Baunutzungsverordnung, aber entscheidend ist die tatsächliche Bebauung (OLG Hamm, VRS 66, 53; BayObLG NZV 1990, 282)

gruß

dennis