Hallo,
mal angenommen man bekommt ein kostenloses probeabo, hat aber dafür nichts unterschrieben.
man bekommt ca. 3 wochen nicht seine zeitung, weil die einem aus dem briefkasten geklaut wird, weil der zustellbote die zeitung nicht bis zum anschlag reinsteck. und jemand sie immer beim vorbeigehen einfach mitnimmt.
man ruft beim verlag an und nach 3 wochen klappt es dann doch. dann wird aus dem prober abo ein normales abo, obwohl man bis dahin immer noch nichts unterschrieben hat. nach absprache am telefon bekommt man einen kinogutschein im wert von 15 € zugeschickt, wenn man abonnent bleibt.
dieser gut schein trifft nie ein und zur krönung soll man auch noch die 3 wochen, in der die zeitungen geklaut wurden bezahlen.
nun meine fragen:
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Was hat der zeitungsverlag gegen den in der hand? kann er ihn auf „schadensersatz“, „bussgeld“ oder dergleichen verklagen,
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wenn ja, welchen anspruch hat man auf den gutschein,
und sonst noch was euch einfällt.
würde einem echt weiterhelfen
Gruß M.
Auch Hallo,
wenn Du wirklich nichts unterschrieben hast, dann haben „Die“ gar nichts gegen Dich in der Hand.
Hauptsache Du hast genug Sitzfleisch zum „aussitzen“, denn Post wirst Du wahrscheinlich bekommen, aber keine anwaltliche. Die müssen einfach „Säbelrasseln“, damit sie glauben Dich einschüchtern zu können.
Einfach ignorieren!
Den Gutschein würde ich, mit der restlichen unangenehmen Post zerreißen und dem Müll zuordnen.
Gruß Iso.Osi
Das ist doch mal eine schöne Nachricht,
so kurz vor dem Feierabend.
Danke für die Infos
Gruß M.
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Frage dazu
Hallo Iso.Osi,
durch deine Antwort
kommt bei mir jetzt die Frage auf, wie es im Allgemeinen mit diesen Probeabos aussieht, die man im Internet „bestellen“ kann.
Zum Beispiel bietet die „Chip“ (oder auch PC Welt etc) an, dass man ein Heft gratis bekommt. Wenn man dann nicht Beschied gibt, dass man keine weitere Zeitschrift erhalten will verpflichtet man sich für ein ganz normales Abo (also mit bezahlen usw.).
Gilt dies auch nicht? Muss man sich also gar nicht beim Verlag melden und Bescheid geben, dass man die Zeitschrift nicht weiter erhalten möchte? Denn schließlich hat man ja nichts unterschrieben…?
Viele Grüße
Timid
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Gilt dies auch nicht? Muss man sich also gar nicht beim Verlag
melden und Bescheid geben, dass man die Zeitschrift nicht
weiter erhalten möchte? Denn schließlich hat man ja nichts
unterschrieben…?
Hi Timid,
das gilt natürlich schon !
Die Zusendung des Probeabos stellt eine Aufforderung zum Vertragsabschluss dar, wobei hier vom Anbieter klar gesagt wird, dass bereits schlüssiges Verhalten ( = nicht Bescheid geben dass man kein Abo möchte) den Vertrag begründet.
Diese Möglichkeit ist absolut korrekt, der Gesetzgeber hat nur für einige wenige Arten von Geschäften (z.B. Immobilien) eine bestimmte Vertragsform vorgeschrieben, aber in den meisten Fällen ist das nicht so.
Verträge können schriftlich, mündlich, durch schlüssiges Verhalten… geschlossen werden.
Nur um sich abzusichern bzw die Beweisführung zu vereinfachen werden viele Verträge heute schriftlich gemacht und eine Unterschrift verlangt.
Gruß
Heidi