Baurecht (LBO BW)....fehlender Rettungsweg

Ich habe vor, in meinem Hobbyraum (Kellergeschoss 24qm groß) eine kleine PC-Schule mit 5 Arbeitsplätzen einzurichten. Die „Schule“ möchte ich im Nebenerwerb betreiben. Die wöchentliche Kurszeit beträgt ca. 2-3 Std. in den Wintermonaten.
Wie es sich für einen ordentlichen Bundesbürger geziemt, habe ich deshalb im Aug. 2003 ein Gewerbe angemeldet. (Anmerkung: Was vermutl. ein Fehler war!!)
Im Jan. 2004 kontaktierte mich auch das zust. Baurechtsamt. Die wollen mir nun das Gewerbe untersagen.

Begründung:
1.) Der 2. erforderliche Rettungsweg fehlt. (Fenster 60x120 cm vorhanden)
2.) Vorhandene Fenster: Brüstung nicht 1,30 m unter der Decke
3.) Ausreichende Belichtung fehlt § 4 Abs. 2 LBO BW

Hat jemand einen Tipp?

Hallo Gebhardt,

Hat jemand einen Tipp?

Die Forderungen des Bauamtes erfüllen. Es dient ja schlussendlich zum Schutz der Menschen die in dem Raum arbeiten.

Christian

Hallo ihr beiden,
und vor allen Dingen die zig- Tausenden (man könnte auch ohne weiteres
von zig- Millionen sprechen) die an diversen Vorschriften, Gesetzen,
Verordnungen u.v.a. mehr danach noch mit Sicherheit kommen werden.
Da heisst es Stehvermögen zeigen/ haben oder kurz über lang untergehen
Wer die Wahl hat, usw.
Ich würds hieraufgeben und lieber auf spätere Stütze Reflektieren, daß
Lohnt sich allemal und nicht den Rest des Lebens mit diesen Problemen
rumschlagen zu müssen.
Arbeitest/ Leistest als Unterdrückter sowieso nur für die Unterdrücker.
Beste Wünsche und richtige Entscheidungen treffen Gruß „KARL“

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