Hallo!
Wir wählen erst in diesem Jahr den SBV. Wie ist der Ablauf dieser Wahl?
Wir haben mehr als 5 schwerbehinderte im Bbetrieb.
Danke für Info.
Gruß
Carmen
Hallo!
Wir wählen erst in diesem Jahr den SBV. Wie ist der Ablauf dieser Wahl?
Wir haben mehr als 5 schwerbehinderte im Bbetrieb.
Danke für Info.
Gruß
Carmen
Hallo.
Wir wählen erst in diesem Jahr den SBV. Wie ist der Ablauf
dieser Wahl?
Wir haben mehr als 5 schwerbehinderte im Bbetrieb.
Die Regelung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung findet sich im Schwerbehindertengesetz http://www.schwerbehindertengesetz.de/.
Es ist mindestens eine Vertrauensperson + ein Stellvertreter zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Schwerbehinderten [staun]. Wählbar sind alle Beschäftigten ab 18 Jahre, die mindestens ein halbes Jahr beschäftigt sind. Die nächste turnusmäßige Wahl findet in der Zeit vom 1.10. bis 30.11. 2006 statt; da bei euch noch keine SBV existiert, würdet ihr jetzt die SBV für eine verkürzte Amtszeit wählen und euch in 2006 in den Turnus „einklinken“.
Die SBV wird in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die einschlägigen Vorschriften für Betriebsratswahlen sind sinngemäß anzuwenden. Die zuständige Hauptfürsorgestelle lädt zu einer Versammlung der Schwerbehinderten ein, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird. Dieser Wahlvorstand führt die Wahl der SBV durch. Nützliche Vorschriften für den Wahlvorstand sind in erster Linie die §§ 16 bis 18 BetrVG.
Also :
Weitere Infos bei Interesse gerne per Mehl.
Gruß kw