Anwältin wechseln im laufenden Verfahren?

Hallo Experten ich hab da ich Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich werd mal versuchen es so allgemein wie möglich zu schildern damit die Mod´s nicht wieder so viel Arbeit mit dem umschreiben haben. *gg – war nur ein Scherz :wink:)

Also nehmen wir mal an jemand wurde im letzten Jahr beim kauf eines Gebrauchtwagens von privat betrogen. Dieser jemand erstattet Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs und geht zu einer Anwältin um den Verkäufer (notfalls Gerichtlich) dazu zu bewegen dieses Auto zurückzunehmen. Die Anwältin macht diesem Jemand auch Mut und sagt: das bekommen wir locker durch.
Dier Jemand hat natürlich keine Rechtschutzversicherung.
Nun nehmen wir mal an, die Anwältin schreibt eine Klageschrift in dem sie die Tatsachen ziemlich verdreht und falsch darstellt. Die Gegenseite versucht natürlich die Klage abzuweisen.
Daraufhin versucht unser Jemand einen Termin bei dieser Anwältin zu bekommen um ihr den Sachverhalt noch mal richtig zu erklären und schafft es doch tatsächlich nach 2 Wochen einen Telefon Termin zu bekommen.
Während diesem Telefongespräch stellt sich für unseren Jemand raus das die Anwältin seine Akte überhaupt nicht gelesen haben kann und sich mit diesem Fall auch nicht beschäftigt haben kann.
Die Anwältin schreibt jetzt eine Klageerwiderung und beantragt eine Fristverlängerung.
In dieser Klageerwiderung ist der Sachverhalt zwar diesmal inhaltlich richtig aufgeführt aber es fehlen immer noch etliche Fakten und Zeugen die für eine Verhandlung vor Gericht wichtig wären.
Nun nehmen wir mal weiter an, die Gegenseite beantragt nun wieder die Klage abzuweisen und diesmal nicht nur weil sie der Meinung ist das der Klageinhalt falsch wäre sonder auch weil: angenommenes Zitat „Bei der Darstellung des neuerlichen Sachverhalts dürfte es sich wohl kaum um eine >Korrektur

dumm gelaufen!
Moien!

Hier hast du schlechte Karten, denn Anwälte haben anrecht auf ihr Honorar unabhängig davon, ob sie Ihren Pflichten korrekt nachkommen oder nicht - schlampige Arbeit dürfen die sich erlauben!

Natürlich hättest du das Recht einen neuen Anwalt zu suchen, doch müsstest du dann erstmal beide Anwälte bezahlen und würdest max. für einem bei einem evtl. Sieg das Geld von der Gegenseite zurückbekommen.

Du hast natürlich auch theoretisch das Recht die Anwältin zu verklagen falls du verlierst doch wärest du beweispflichtig, daß ihre schlampige Arbeit der Grund war!

In diesem Sinne würde ich raten den Prozess nunmehr durchzuziehen und ggf. die Angelegenheit der Anwaltskammer sowie evtl. der Staatsanwaltschaft zu melden - beides mit nahezu null Aussicht auf Erfolg!

Merke - Anwälte haben in D nahezu Narrenfreiheit und nach meinen Erfahrungwerten gibt es in keinem Berufsstand mehr Kriminelle und unseriöse!

Gruß

Bernd

Grundsätzlich falsch ist es einen Anwalt mündlich zu beauftragen, also immer in Schriftform.
Zeugen mit Name und Adresse gleich mit benennen.
Wenn Mängel im Sachvortrag der Klage oder der Erwidrigung vorliegen, immer in Schriftform antworten und

richtigstellen.
Wenn es geht Schreiben persönlich in der Kanzlei abgeben z.b. durch einen Boten, Der bezeugt anschließen aucht Tag

und Stunde der Abgabe und lässt sich auch quittieren das er das abgegeben hat.

Was wäre diesem jemand jetzt zu raten? Hat er die Möglichkeit in einem laufenden Rechtsstreit den Anwalt zu wechseln?

Und ist dies ratsam? Ja immer bei sowas unglaublich.

Oder hat dieser Jemand die Möglichkeit bei Klageabweisung oder einer Niederlage vor Gericht den Streitwert (ca. 1500 €)

von seiner Anwältin einzufordern, da diese ja durch den Mist den sie verzapft hat die ganze Geschichte gegen die Wand

gefahren hat?

Jein, einfach: Beweise, daß deine Sache erfolgreich gewesen wäre. Aber es gibt ab 600Euro Berufung da wird man

sowas gerade biegen. leider wird die dann trotzdem für Murks bezahlt.

Muss dieser Jemand bei einer Abweisung/Niederlage diese Anwältin bezahlen obwohl sie nicht die versprochene

Leistung erbracht hat?

Wenn Die gemurkst hat auf keinen Fall zahlen sondern den Hinweis Regressklage bringen.

Man kann eine anderen Anwalt betrauen dert muss sich dann die Gebühren möglicherweise teilen.

Wenn die Sache noch läuft Mandat entziehen und selbst vertreten ist möglich. nur bei Amtsgericht

Schriftsatzverfassen ist nicht so schwer geht auch zu protokoll auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Zeugen benennen zu Ladung usw,

Johannes

Berufung ist dann eine Möglichkeit wenn Versäumnisse nicht zu reparieren sind.

Nehmen wir auch mal an das dieser Jemand die Reno der Anwältin ganz gut kennt und zufällig erfahren hat das diese in

letzter Zeit viel Fälle verloren hat, einfach aus dem Grund das sie völlig unvorbereitet in Verhandlungen gegangen ist und

ihre Mandanten nur oberflächlich vertreten hat. Egal

Hallo Ronny,

nachdem bereits eine Strafanzeige wegen Betrug eingereicht worden ist, gibt es die Möglichkeit, die zivilrechtliche Entscheidung „auszusetzen“, bis der Strafrichter entschieden hat (vorausgesetzt, es wird Anklage erhoben oder es ergeht ein Strafbefehl).

Ich würde auf alle Fälle Akteneinsicht in das laufende Strafverfahren beantragen. Vielleicht macht es Sinn, eine Aussetzung des zivilrechtlichen Verfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu beantragen.

Im zivilrechtlichen Verfahren kann man ohne Kenntnis der Akten keinen Rat geben. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Für den Fall, dass die Klage abgewiesen wird, hast du neben den Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite noch zusätzlich 2 x die Gebühren für deine beiden Anwälte zu tragen. Bei einem Streitwert von 1.500 Euro mit einer Beweisaufnahme kosten 2 unabhängig voneinander beauftragte Anwälte, sowie die Gerichtskosten, Zeugengelder und Anwalt der Gegenseite das selbe, wie das, was du einklagen wolltest.

Gruss,
BM


Hallo Bernd, ich kenne Deine Erfahrungen nicht, aber bedenke einmal: Rein mathematisch gibt es bei streitigen Verfahren immer eine Seite, die verliert (->unzufrieden, Scheiß-Anwalt) und eine die gewinnt (zufrieden). Deshalb sind auch die Anwälte rein statistisch böserer Kritik ausgesetzt als andere Berufsgruppen. Stell Dir mal vor, bei jeder Opration würde glatt die Hälfte der Patienten sterben - wie zufrieden wären wir ´in Deutschland´mit den Chirurgen?

Es gibt sehr viele Faktoren bei der Beurteilung der Anwälte, natürlich gibt es auch schlechte, dumme und unseriöse (wir brauchen Zulassungsbeschränkungen). Aber es gibt - das glaube mir - auch bescheuerte Mandanten, die die Sachverhalte austauschen, unseriöse die uns als Btrüger mißbrauchen etc. etc. Also, nichts ist so einfach, wie es scheint …
Gruß aus dem sonnigen FfM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

schon klar…

Es gibt sehr viele Faktoren bei der Beurteilung der Anwälte,
natürlich gibt es auch schlechte, dumme und unseriöse (wir
brauchen Zulassungsbeschränkungen). Aber es gibt - das glaube
mir - auch bescheuerte Mandanten, die die Sachverhalte
austauschen, unseriöse die uns als Btrüger mißbrauchen etc.
etc. Also, nichts ist so einfach, wie es scheint …
Gruß aus dem sonnigen FfM

Rehi…

Mein Urteil bezieht sich aber nicht auf verlorene Prozesse sondern auf tatsächlich kriminelles Verhalten - immerhin ist es bei einem vollbracht das er nicht mehr tätig sein darf ;o))

z. B.

  • Prozesse im Namen des Mandanten führen von denen der Mandant nichts weiß
  • Honorar doppelt berechnen
  • Unterschlagung
  • keinerlei Vorbereitung auf Prozeß
  • Falschaussagen
  • Urkundenfälschung

usw…

GottseiDank waren das nicht alles „meine“ Anwälte *gg

Bernd aus dem sonnigem Eschborn ;o)

Keine Verallgmeinerungen bitte!!!
Moin Bernd,

Merke - Anwälte haben in D nahezu Narrenfreiheit und nach
meinen Erfahrungwerten gibt es in keinem Berufsstand mehr
Kriminelle und unseriöse!

Sicher, es gibt sie, die kriminellen und auch die „nur“ unseriösen Anwälte, aber sicher haben Anwäte keine Narrenfreiheit -ganz im Gegenteil- und sind auch nicht überproportional häufig anzutreffen! Schwarze Schafe gibt es in jeder Berufsgruppe, übrigens auch in Deiner Branche :wink:

Mit Deiner Einstellung wirst Du wohl, wenn Du mal wirklich einen brauchen solltest, schwerlich einen Rechtsanwalt finden, der Dir gerne hilft…

Gruß
Martin
(der sich fragt, warum hierzulande so gerne auf den Anwälten herumgehackt wird)

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hab ich ja nicht getan ;o)))
Moien…

Sicher, es gibt sie, die kriminellen und auch die „nur“
unseriösen Anwälte, aber sicher haben Anwäte keine
Narrenfreiheit

und genau das haben Anwälte! Trotz erwiesener und beweisbarer krimineller Handlungen machen weder Anwaltskammer noch Staatsanwaltschaft in der Regel etwas gegen „Ihresgleichen“ und das ist FAKT!

-ganz im Gegenteil- und sind auch nicht

überproportional häufig anzutreffen!

Mit Sicherheit ja! schliesslich wissen Anwälte am Besten wie man Straftaten verdeckt und pure Menschenkenntnis sagt schon, daß viele das ausnutzen!

Schwarze Schafe gibt es
in jeder Berufsgruppe, übrigens auch in Deiner Branche :wink:

Aber weniger ;o)))

Mit Deiner Einstellung wirst Du wohl, wenn Du mal wirklich
einen brauchen solltest, schwerlich einen Rechtsanwalt finden,
der Dir gerne hilft…

Derzeit hab ich ja nen guten und das hat nichts mit meiner Einstellung zu tun sondern mit klaren Fakten!

(der sich fragt, warum hierzulande so gerne auf den Anwälten
herumgehackt wird)

weil´s Spass macht und stimmt vielleicht *ggg

Bernd

Moin,

DOCH!!! Und zwar schon wieder!

(der sich fragt, warum hierzulande so gerne auf den Anwälten
herumgehackt wird)

weil´s Spass macht … *ggg

… und genau deshalb sag’ ich da jetzt nichts zu!!!

Gruß

1 „Gefällt mir“

Hallo!

und genau das haben Anwälte! Trotz erwiesener und beweisbarer
krimineller Handlungen machen weder Anwaltskammer noch
Staatsanwaltschaft in der Regel etwas gegen „Ihresgleichen“
und das ist FAKT!

Es ist grundsätzlich unseriös, eine eigene Meinung als Fakt zu verkaufen, vor allem wenn es Unsinn ist. Man hat sehr schnell eine Disziplinarstrafe - wenn man seinen Gegner zB direkt anschreibst unter Umgehung seines Anwaltes - dann hat man sie schon. Wenn da mehr passiert, dann kannst du dir vorstellen, dass das dann entsprechend heftiger ist.

Schwarze Schafe gibt es
in jeder Berufsgruppe, übrigens auch in Deiner Branche :wink:

Aber weniger ;o)))

Dass die Bösen immer die anderen sind, wissen wir: wir sind gut und die anderen sind bös. Das zeugt insbesondere von einem besonders hohen intellektuellen Niveau.

(der sich fragt, warum hierzulande so gerne auf den Anwälten
herumgehackt wird)

Das ist wiederum ganz einfach. Der Fall kann noch so aussichtslos sein und man kann das seinem Mandanten hundertmal vorher sagen. Verliert man dann erwartungsgemäß, dann heißt es, man hat schlecht vertreten (oder er sagt: der Richter hat völlig parteiisch). Den Anwalt oder den Richter trifft es halt dann. Das ist meine Erfahrung - und zwar aus der Praxis.

Ich meine nicht, dass Anwälte keine Fehler machen oder dass es keine schlechten Anwälte gibt oder dass es keine Gauner gibt unter Anwälten - das sehr wohl, aber so einen Generalisierung ist falsch und was die Folgen betrifft: jeder weiß, dass ein Verstoß gegen Gesetze bei Anwälten, Notaren, Ärzten etc. strenger geahndet wird als sonst wo, weil es nur bei diesen Berufen ein strenges Standesrecht gibt und schon ein Verstoß dagegen strafbar ist. Der Maßstab ist daher wesentlich höher. Zum Beispiel: verweigere ich dem Vertreter meines Gegners den Gruß, weil ich ihn nicht mag, dann mach ich mich disziplinarrechtlich strafbar. Stelle ich meinem Mandanten eine zu hohe Honorarrechnung, weil ich mich bei der Abrechnung verrechne, mache ich mich schon disziplinär strafbar - das gibt es sonst nirgendwo in der Wirtschaft. Ebenso ist die Aufsicht in allen Bereichen überall sehr streng.

Und noch was: auch ein Anwalt ist vertraglich verpflichtet, sein Mandat zu erfüllen und zwar lege artis. Erfüllt er den Vertrag nicht oder schlecht, so kann dies sehr wohl zu Kürzungen des Honorars führen, entweder direkt oder über eine aufrechnungsweise Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches.

Gruß
Tom

Hallo!

z. B.

  • Prozesse im Namen des Mandanten führen von denen der Mandant
    nichts weiß

Das geht nicht.

  • Honorar doppelt berechnen

Das ist bei Vorsatz Betrug und selbst sonst ein Disziplinarvergehen.

  • Unterschlagung
  • keinerlei Vorbereitung auf Prozeß
  • Falschaussagen
  • Urkundenfälschung

Ja diese Delikte kommen vor, wie bei allen Menschen. Bei Anwälten aber sicherlich weniger, denn Anwälte riskieren ihre Existenz, was bei anderen Leuten nicht der Fall ist.

Keinerlei Vorbereitung auf den Prozess kommt vor, ist aber kein Strafdelikt, allerdings ein Verstoß gegen den Mandatsvertrag und daher sehr wohl sanktioniert.

Gruß
Tom

Hallo!

z. B.

  • Prozesse im Namen des Mandanten führen von denen der Mandant
    nichts weiß

Das geht nicht.

ääähem…warum stand dann ein Gerichtsvollzieher vor meiner tür wegen einem verlorenem Prozeß von dem ich NIE gehört hatte???

  • Honorar doppelt berechnen

Das ist bei Vorsatz Betrug und selbst sonst ein
Disziplinarvergehen.

tja, versuch mal gegen solche etwas zu machen…

  • Unterschlagung
  • keinerlei Vorbereitung auf Prozeß
  • Falschaussagen
  • Urkundenfälschung

Ja diese Delikte kommen vor, wie bei allen Menschen. Bei
Anwälten aber sicherlich weniger, denn Anwälte riskieren ihre
Existenz, was bei anderen Leuten nicht der Fall ist.

und sie wissen wie man so etwas am besten verschleiert und können sich darauf verlassen, das meist nichts gegen sie unternommen wird…

Keinerlei Vorbereitung auf den Prozess kommt vor, ist aber
kein Strafdelikt, allerdings ein Verstoß gegen den
Mandatsvertrag und daher sehr wohl sanktioniert.

…wenn man sowas beweisen könnte …

Bernd

wow…du hast ja Niveau…

Hallo!

und genau das haben Anwälte! Trotz erwiesener und beweisbarer
krimineller Handlungen machen weder Anwaltskammer noch
Staatsanwaltschaft in der Regel etwas gegen „Ihresgleichen“
und das ist FAKT!

Es ist grundsätzlich unseriös, eine eigene Meinung als Fakt zu
verkaufen, vor allem wenn es Unsinn ist. Man hat sehr schnell
eine Disziplinarstrafe - wenn man seinen Gegner zB direkt
anschreibst unter Umgehung seines Anwaltes - dann hat man sie
schon. Wenn da mehr passiert, dann kannst du dir vorstellen,
dass das dann entsprechend heftiger ist.

den Unterschied zwischen Theorie und Praxis kennst du aber??? Ich kann meine Aussagen belegen und da nützt kein theoretsiche Geschwafel…

Schwarze Schafe gibt es
in jeder Berufsgruppe, übrigens auch in Deiner Branche :wink:

Aber weniger ;o)))

Dass die Bösen immer die anderen sind, wissen wir: wir sind
gut und die anderen sind bös. Das zeugt insbesondere von einem
besonders hohen intellektuellen Niveau.

recht niveaulos sind solche Aussagen und ohne substanz…

(der sich fragt, warum hierzulande so gerne auf den Anwälten
herumgehackt wird)

Das ist wiederum ganz einfach. Der Fall kann noch so
aussichtslos sein und man kann das seinem Mandanten hundertmal
vorher sagen. Verliert man dann erwartungsgemäß, dann heißt
es, man hat schlecht vertreten (oder er sagt: der Richter hat
völlig parteiisch). Den Anwalt oder den Richter trifft es halt
dann. Das ist meine Erfahrung - und zwar aus der Praxis.

Was mit meinen Sachen rein gar nichts zu tun hat…

Ich meine nicht, dass Anwälte keine Fehler machen oder dass es
keine schlechten Anwälte gibt oder dass es keine Gauner gibt
unter Anwälten - das sehr wohl, aber so einen Generalisierung
ist falsch und was die Folgen betrifft: jeder weiß, dass ein
Verstoß gegen Gesetze bei Anwälten, Notaren, Ärzten etc.
strenger geahndet wird als sonst wo, weil es nur bei diesen
Berufen ein strenges Standesrecht gibt und schon ein Verstoß
dagegen strafbar ist. Der Maßstab ist daher wesentlich höher.
Zum Beispiel: verweigere ich dem Vertreter meines Gegners den
Gruß, weil ich ihn nicht mag, dann mach ich mich
disziplinarrechtlich strafbar. Stelle ich meinem Mandanten
eine zu hohe Honorarrechnung, weil ich mich bei der Abrechnung
verrechne, mache ich mich schon disziplinär strafbar - das
gibt es sonst nirgendwo in der Wirtschaft. Ebenso ist die
Aufsicht in allen Bereichen überall sehr streng.

Und noch was: auch ein Anwalt ist vertraglich verpflichtet,
sein Mandat zu erfüllen und zwar lege artis. Erfüllt er den
Vertrag nicht oder schlecht, so kann dies sehr wohl zu
Kürzungen des Honorars führen, entweder direkt oder über eine
aufrechnungsweise Geltendmachung eines
Schadenersatzanspruches.

damit wären wir wieder bei der Theorie - in der PRaxis ist dies vorallem für die „kleinen“ kaum anwendbar…

Bernd

Hallo!

Da ist weiteres Diskutieren sinnlos. Die Praxis zeigt, dass man sehr streng ist bei Anwälten und von der Praxis habe ich mehr Ahnung - immerhin mache ich das ja jeden Tag und unterliege als RAA dem gleichen Disziplinarstatut - aus guten Gründen passe ich da sehr auf, dass ich das alles einhalte, weil sonst habe ich gleich mal eine Disziplinarstrafe - und das ist die Praxis.

Gruß
Tom

Hallo!

  • Honorar doppelt berechnen

Das ist bei Vorsatz Betrug und selbst sonst ein
Disziplinarvergehen.

tja, versuch mal gegen solche etwas zu machen…

Ich war selbst bei Gericht Rechtspraktikant, als ein Anwalt verurteilt wurde. Ich hab daher im Unterschied zu dir selbst schon einen solchen Akt in der Praxis bearbeitet, also erzählt nicht so einen Schwachsinn. Es ging sogar um Erschleichung eines höheren Honorars durch Täuschung - kurz gesagt, er wurde genau wegen Betruges verurteilt.

Da Pauschaldiffamierungen ohnehin falsch sind, ein Zeichen mangelnder sachlicher Kompetenz sowie Verweigerung einer sachlichen Diskussion, erübrigt sich alles Weitere.

Gruß
Tom

Hallo!

Wobei ich eines einräume: in Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit einen schlechten Anwalt zu erwischen durchaus höher als in Österreich (ich hab das selbst nicht überprüft, es wurde mir aber schon öfters berichtet), da in Deutschland der Zugang zum Anwaltsberuf äußerst leicht und unselektiv ist im Vergleich zB zu Österreich, wo man sich als RAA erstmal gegen seine Konkurenten behaupten muss und die Pflichtpraxis wesentlich länger ist.

Damit möchte ich aber jetzt keinem Kollegen in Deutschland zu nahe treten, ich persönlich habe in der Kanzlei mit deutschen Anwälten nur gute Erfahrungen gemacht.

Gruß
Tom

Wobei das Problem, dass jede®, der gerade noch bestanden hat, eine Kanzlei aufmachen kann, noch das kleinere Übel ist.
Aber z.B. in Frankfurt gab es das Gerücht, dass Anwälte sich die Robe vom Sozialamt bezahlen lassen mussten.
Will sagen, in einer Zeit, wo es kaum ein Rechtsgebiet gibt, in dem noch ‚ein Stein auf dem anderen‘ steht, nimmt so ein Anwalt halt trotzdem alles an.
Zwar benennen die Anwälte ihre Spezialgebiete bei der Kammer, aber das ist völlig unverbindlich. Und mir soll keiner erzählen, dass jemand der z.B. in familienrechtlichen Fragen - selbst das ist ja schon ein Riesengebiet - sich besonders auskennt, dann auch noch z.B. im Arbeitsrecht einigermassen fit ist. (na, und im Schaub kann ich auch selbst nachsehen)
Es gibt den Fachanwalt, aber das ist noch was ganz anderes.

Gruß
Peter

Hallo!

Wobei ich eines einräume: in Deutschland ist die
Wahrscheinlichkeit einen schlechten Anwalt zu erwischen
durchaus höher als in Österreich (ich hab das selbst nicht
überprüft, es wurde mir aber schon öfters berichtet), da in
Deutschland der Zugang zum Anwaltsberuf äußerst leicht und
unselektiv ist im Vergleich zB zu Österreich, wo man sich als
RAA erstmal gegen seine Konkurenten behaupten muss und die
Pflichtpraxis wesentlich länger ist.

LOL
und als Ösi weisst du genau wie in Deutschland die PRaxis ist…no comment LOL

Hallo!

Ich persönlich denke nicht, dass die zunehmende Differenzierung an sich das größte Problem ist. Es ist zwar richtig, dass man nicht in jedem wirklichen Spezialgebiet ein richtiger Spezialist sein kann. Ein guter Jurist kann sich aber in Rechtsgebiete, die er nicht so gut kennt (aber wohl gelernt hat) im Einzelfall einarbeiten, wenn es notwendig ist - hat man das rechtliche Allgemeinwissen, dann geht das. Das geht außer in Spezialsachen auch mit fremden Rechtsordnungen - ich hab auch meine Diplomarbeit zum Abschluss des Studiums u.a. im deutschen Zivilrecht (Fernabsatzrecht und elektronische Vertragsabschlüsse - in der alten Fassung halt noch) geschrieben, auch wenn ich das nie auf der Uni gelernt habe - ich hab mir das einfach angeeignet, weil ich auf das juristische Allgemeinwissen zurückgreifen konnte.

Dem schlechten Juristen fehlt meist schon das Grundverständnis für Rechtsprobleme und dann geht das eigene Spezialfach im Standardfall gut, im Ausnahmefall schon das schlecht und ein Fach, welches man seltener behandelt, geht dann schon überhaupt daneben.

In Österreich benötige ich um RA zu werden 5 Jahre Praxis, davon mindestens 3 Jahre bei einem RA als RAA. Da bin ich normaler Angestellter - wenn ich als RAA meine Arbeit daher nicht gut mache, dann kündigt mich mein Ausbildungsanwalt und ich kann nicht Anwalt werden. Außerdem gibt’s dann noch die Anwaltsprüfung. Das System hat auch wesentliche Nachteile (wenn man nach dem 9 monatigen Rechtspraktikum am Gericht keinen Job findet, dann sitzt man auf der Straße), aber durchaus den Vorteil, dass nur jemand Anwalt werden kann, der sich auch bei einem Anwalt schon bewährt hat.

Gruß
Tom