Hallo Experten ich hab da ich Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich werd mal versuchen es so allgemein wie möglich zu schildern damit die Mod´s nicht wieder so viel Arbeit mit dem umschreiben haben. *gg – war nur ein Scherz
)
Also nehmen wir mal an jemand wurde im letzten Jahr beim kauf eines Gebrauchtwagens von privat betrogen. Dieser jemand erstattet Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs und geht zu einer Anwältin um den Verkäufer (notfalls Gerichtlich) dazu zu bewegen dieses Auto zurückzunehmen. Die Anwältin macht diesem Jemand auch Mut und sagt: das bekommen wir locker durch.
Dier Jemand hat natürlich keine Rechtschutzversicherung.
Nun nehmen wir mal an, die Anwältin schreibt eine Klageschrift in dem sie die Tatsachen ziemlich verdreht und falsch darstellt. Die Gegenseite versucht natürlich die Klage abzuweisen.
Daraufhin versucht unser Jemand einen Termin bei dieser Anwältin zu bekommen um ihr den Sachverhalt noch mal richtig zu erklären und schafft es doch tatsächlich nach 2 Wochen einen Telefon Termin zu bekommen.
Während diesem Telefongespräch stellt sich für unseren Jemand raus das die Anwältin seine Akte überhaupt nicht gelesen haben kann und sich mit diesem Fall auch nicht beschäftigt haben kann.
Die Anwältin schreibt jetzt eine Klageerwiderung und beantragt eine Fristverlängerung.
In dieser Klageerwiderung ist der Sachverhalt zwar diesmal inhaltlich richtig aufgeführt aber es fehlen immer noch etliche Fakten und Zeugen die für eine Verhandlung vor Gericht wichtig wären.
Nun nehmen wir mal weiter an, die Gegenseite beantragt nun wieder die Klage abzuweisen und diesmal nicht nur weil sie der Meinung ist das der Klageinhalt falsch wäre sonder auch weil: angenommenes Zitat „Bei der Darstellung des neuerlichen Sachverhalts dürfte es sich wohl kaum um eine >Korrektur