verjährung v. rechnungen

hallo zusammen!
es geht um (private) arztrechnungen aus den jahren 2000 und 2002: ein bekannter hatte nach problemen mit seiner versicherung nur einen teilbetrag gezahlt. wie sieht es nach der umstellung der verjährungsfristen mit solchen forderungen aus?
irgendwo hatte ich aufgeschnappt, dass es zum 31.12.03 irgendeine sonderfrist gegeben hat…
…wäre aber dankbar für konkretere infos :wink:

greetings
bernd

Hi Bernd,

von einer Sonderfrist ist mir nichts bekannt. Es gibt lediglich Übergangsregelungen in Art.229 § 6 EGBGB.

Meines Erachtens sind die Ansprüche aus den Rechnungen des Jahres 2000 aber mit Ablauf des 31.12.2003 verjährt. Die Forderungen aus 2002 verjähren am 31.12.2005. Immer vorausgesetzt natürlich, dass keine Unterbrechung (altes Recht) oder Hemmung (neues Recht) durch Klage oder Mahnbescheid o.ä. eingetreten ist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).

Gruß u. Gute Nacht
Martin

hi martin,
besten dank, das hilft schonmal ein gutes stück weiter. der fall ist natürlich noch vertrackter…

beste grüße
bernd