Liebe Rechtsexperten,
für die Bearbeitung meiner Manuskripte zum Haftungsrecht benötige ich zum Verständnis eine Begriffserklärung.
Was Bedeutet „Erinnerung“ i. S. d. § 766 ZPO???
Für eine kurze Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
by
charly
Liebe Rechtsexperten,
für die Bearbeitung meiner Manuskripte zum Haftungsrecht benötige ich zum Verständnis eine Begriffserklärung.
Was Bedeutet „Erinnerung“ i. S. d. § 766 ZPO???
Für eine kurze Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
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charly
Hallo Charly,
die Erinnerung ist ein Rechtsmittel. Hier gemäß § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung, d.h. wenn z.B. der Gerichtsvollzieher gegen die ihm auferlegten Vorschriften verstößt.
Gruß, Cajun