Rechnungsempfänger Name falsch

Hallo Expertern :smile:

Angenommen, ein Dienstleister schreibt „Meyer“ statt richtigerweise „Meier*“, adressiert ansonsten aber richtig und der Rechnungsempfänger bestreitet so den Erhalt der Rechnung überhaupt ?
" Ich, Eugen Meier*, habe keine Rechnung, die auf meinen Namen lautet, erhalten", und kann er, soll ihm eine Mahnung per Einschreiben zugestellt werden, die Annahme mit dem Hinweis „Empfänger unbekannt“ zurückweisen ?

Kann ein Dienstleister durch einen solchen Schreibfehler seine Rechte verlieren ? Gibts da was aus der Rechtssprechung ?

Danke sagt

HM

* Namen und Handlung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen oder tatsächlichen Begebenheiten sind rein zufälliger Natur und unbeabsichtigt.

Hallo,
wenn der Empfänger eindeutig bestimmbar ist, dürfe der Schreibfehler unerheblich sein.
Wenn in einem Mehrfamilienhaus jedoch ein Meyer, ein Meier, ein Mayer und ein Maier wohnt, so ist es durchaus möglich, dass eine falsch adressierte Rechnung den richtigen empfänger nicht erreicht.
Dann kommt es (spätestens vor Gericht) auf die Würdigung des Einzelfalles an.

Gruß
HaWeThie

Oh, danke für die schnelle Antwort. Im vorliegenden, vollkommen konstruierten Fall ist es eindeutiger. Die betreffende Person soll in einem Einfamilienhaus ( einzig so heißend ) leben, und auch der Name soll seltener als „Meyer“ in all seinen Schreibvarianten sein: Es wurde „Bellheim“ statt richtigerweise „Böllheim *“ verstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Meier äääh Meyer :smile:

* Name frei erfunden, der Verstehfehler ( ö --> e ) ist dem tatsächlich konstruierten Fall gleich.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]