Hallo liebe Rechtsexperten,
handelt es sich um Nötigung, wenn ein Stromanbieter androht, den Strom sperren zu lassen, falls der Kunde keine Zahlung leistet, obwohl er schon an einen anderen Stromanbieter gezahlt hat? Der frühere Anbieter ist in Konkurs gegangen und hatte auch nicht die Durchleitungsgebühren an den neuen Anbieter gezahlt. Um keine finanziellen Verluste zu erleiden, hielt sich der regionale Anbieter am erpressbaren Kunden schadlos und behauptete, der insolvente Anbieter wäre schon eher in Konkurs gegangen, was aber nicht stimmt. Arglistige Täuschung? Wie sieht es mit Verjährung und Verzugszinsen aus? Der Fall liegt schon drei Jahre zurück.
Franz
Hallo, Franz,
also, Nötigung ist es nicht. Wenn jemand eine Forderung hat (oder glaubt zu haben), hat er auch das Recht, sie durchzusetzen. Eine Androhung von Konsequenzen, um ein bestehendes Rechtsverhältnis auf die richtige Sput zu bringen, ist keine Nötigung.
Das Gesetz legt fest, dass die Androhung rechtswidrig und zu dem angestrebten Zweck verwerflich sein muss. (Du hältst es vielleicht für verwerflich, aber Dein Stromanbieter nicht)
Arglistige Täuschung passt hier auch nicht. Du kannst Dich auf dies berufen, wenn Du z.B. vor Abgabe einer Willenserklärung, die zu einem Vertrag führte, getäuscht wurdest.
Ansonsten kann ich die rechtliche Konstruktion Deines Falles nicht so ganz durchdringen, denn ich bin, ehrlich gesagt, im Bereich Konkurs nicht so ganz fit. Vielleicht kann da noch jemand anderes etwas zu sagen.
Gruss Hans-Jürgen
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