Urheberrecht am Foto beim Geschäft?
Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Mär 2004
Hallo,
eine Bekannte von mir hat sich bei einem Fotogeschäft einige Porträtfotos für über 200,- € machen lassen. Als sie diese abholen wollte und nach den Negativen fragte, sagte man ihr, die würden grundsätzlich nicht an die Kunden herausgegeben. Daraufhin schaute sie sich die Fotos an und stellte fest, daß auf jedem Foto das Logo des Geschäftes eingedruckt war und zwar auf der Vorderseite des Bildes. Sie wollte zuerst die Fotos nicht abnehmen, doch da der Fotograf hartnäckig auf Bezahlung bestand, nahm meine Bekannte schließlich die Bilder und zahlte.
Daraufhin ging sie zu einem Nachbarn, der die Bilder einscannte, das Logo entfernte und ihr die ganzen Fotos auf CD brannte. Mit dieser CD ging sie wiederum in ein anderes Fotogeschäft und ließ sich die gewünschten Abzüge machen.
Wir wissen bis heute nicht, wie das erste Fotogeschäft von der Sache Wind bekam, jedenfalls flatterte heute dem Nachbarn eine Abmahnung ins Haus, in der er beschuldigt wurde, die Urheberrechte des Fotografen verletzt zu haben. Dabei wurde zur Gebührenberechnung ein Streitwert von 3.000,- € festgelegt.
Meine Frage ist jetzt: Hat der Fotograf wirklich noch die Urheberrechte an den Fotos. Er hat sie doch schließlich an meine Bekannte verkauft.
Kann der Fotograf von dem Nachbarn wirklich Schadenersatz verlangen? Er hat doch nur im Auftrag meiner Bekannten gehandelt. Er hatte dafür auch kein Geld verlangt.
MfG Ebi
