Hallo Rechtskundige,
meines Wissens nach ist der Handel mit KFZ-Briefen (also ohne Fahrzeug) nicht erlaubt. Schliesslich ist es ja eine Urkunde im Sinne des Gesetzes, wie z.B. ein Personalausweis. Als ich heute bei Ebay reingeschaut habe, wunderte ich mich doch arg, das hier mit Typenschildern, KFZ-Briefen und ABE´s munter gehandelt wird. Ist das so legal?
Gruss Sebastian
Warum denn nicht, solange die Urkunden nicht gefälscht sind ? Diese Urkunden erwirbt jeder Käufer mit dem Kauf des KFZ, wird ein KFZ z.B. endgültig stillgelegt, dann wird dies im Brief kenntlich gemacht und der Halter erhält den Brief von der Zulassungsstelle wieder ausgehändigt. Ich wüsste nicht, warum er nun nicht damit handeln sollte, wenn Interessenten da sind. Der Staat hätte ja jederzeit die Möglichkeit, durch Einzug des Briefes bei Stilllegung den Handeln zu unterbinden.
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Hallo Fritz,
normaleweise wird bei endgültige Stillegung der KFZ-Brief aufgeboten. D.h., er muss der Behörde ausgehändigt werden. Deiner Argumentation nach, dürfte auch der Handel mit Personalausweisen verblichener erlaubt sein. Was sollte ich mit einem gekauften KFZ-Brief anfangen? Solange ich das entsprechende Fahrzeug nicht besitze, könnte ich höchstens die Fahrzeug-Ident.-Nr. eines Fahrzeugs auf die Nr. des KFZ-Briefes ändern, was eindeutig strafbar ist. Mit dem Handel amtlicher Dokumente wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Gruss Sebastian