Landgerichts wie ist der Start ?

Hallo ,

wie geht man im Regelfall vor wenn man keinen Anwalt hat und will.
Einen Prozess zu starten gegen ein OnlineUnternehmen.

mfG
Somba

Hallo Somba
Bei den Gerichten gibt es Rechtsantragsstellen, wo Du
Anträge stellen kannst. Dann beginnen die Mühlen der
Justiz sich zu bewegen.
In Deinem Fall, Angriff gegen ein Online Unternehmen,
wäre Dir ein Fachanwalt zu empfehlen.

Gruß Ober-Troll

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Wenn Du tatsächlich in der ersten Instanz vor dem LG klagen musst, dann kannst du dies ohne Anwalt nicht tun!
Für LG-Prozesse besteht Anwaltszwang oder anders ausgedrückt, der nicht anwaltlich vertretenen Partei fehlt die Postulationsfähigkeit.

Weißt du in welcher verfahrensart du vorgehen willst (einstweiliger Rechtschutz oder Hauptsacheverfahren)?

Bist du sicher, dass das LG zuständig ist oder kommt möglicherweise doch das Amtsgericht in betracht?

Wenn du dir auch nur ein wenig unsicher bist, nimm dir einen ordentlichen Anwalt. Im Zivilprozess haben Richter - anders als im FGG-Verfahren - meist nicht allzu viel Geduld mit Gestammel der Parteien, was nichts zur Sache tut.

Gruß und viel Erfolg

Egonist

Hallo ,

wäre Dir ein Fachanwalt zu empfehlen.

Mit sogenanten Anwälten habe ich sehr schlechte Erfahrung gemacht
da es bei mir immer um Beträge ging die eher sehr gering sind,
da besteht seitens des Anwalts nur Interrese mich Ausbluten zu
lassen da dieses Lukrativer ist als den Prozes zu gewinnen.

Oder kennst du einen Anwalt der in Leipzig seriös ist bei
kleinen Beträgen ??

mfG
Somba

Wenn du dir auch nur ein wenig unsicher bist, nimm dir einen
ordentlichen Anwalt.

Da besteht ja mein Problem, ich besizte keine Rechtschutzversicherung
und meine Erfahrungen mit Anwälten ist eher sehr schlecht.
Mein Vertrauen zu Anwäten wurde nicht unbedingt gestärkt in
der Vergangenheit da diese einen Auftrag zwar angenommen und
Kassiert haben aber nicht reagiert hatten so das ich letzlich selber
mich um meine Probleme Kümmern mußte.

mfG
somba

Unter 600 Euro kannst Du das selber tun.
Schiedsamtspflicht.
Es geht aber auch über das normale Mahnverfahren.

Amtsgericht fragen welcher Schiedsmann zuständig ist.

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Also falls keine Anwaltspflicht besteht (ich hab da keine Ahnung) gebe ich auch noch eines zu bedenken: Wenn dein Gegner einen Anwalt hat und du den Prozess verlierst, dann wirst du den auch zahlen müssen. Wenn es also um mehr Geld geht, dann würde ich anwaltlichen Rat dringend aufsuchen - es sind schon viele juristische Laien mit unsinnigen Prozessen oder auch einfachen Formalfehlern in diese Situation gekommen.

Ich meine, es gibt schon Prozesse, die man auch ohne Anwalt führen kann, die Schwierigkeit ist nur meist, dass man als Laie möglicherweise irgendetwas Wichtiges übersieht. Rein psychologisch aus der Sicht des Richters sage ich nur: eine anwaltlich nicht vertretene Partei hat es schwerer, weil es für den Richter einfach sehr viel mehr Arbeit ist, weil Routineangelegenheiten (zB ein richtiger Beweisantrag oder ein formal richtiger Schriftsatz) eben nicht routinemäßig funktionieren. Damit will ich aber nicht sagen, dass die Richter da parteiisch sind, die Erfahrung habe ich nicht gemacht.

Gruß
Tom