Hallo,
das Fahrzeug (Klein-LKW) wird ausschließlich gewerblich genutzt. Installiert ist ein Autoradio. Das Unternehmen ist ein Ein-Mann-Unternehmen. Ist die GEZ-Gebühr für dieses Autoradio bereits mit den im Haushalt des Unternehmers befindlichen Geräten (und bezahlten Gebühren) abgegolten? Der Unternehmer hat kein weiteres Fahrzeug in der Familie. Oder muß dieser Unternehmer extra für dieses Radio noch Gebühren bezahlen?
Gruß
André
hi,
antwort: ja
quelle: RGebStV
gruss doxor
hi,
vielleicht ist es sinnvoll, das autoradio durch den eingriff (der auch rückgängig zu machen geht) eines technikers so zu verändern, das du damit keine rundfunksendungen mehr empfangen kannst.
gruss d.
p.s. ich finde es übrigens super, dass sich aus der wichtigen „grundversorgung der bevölkerung mit informationen“ eine 8 milliarden euro arbeitsbeschaffungsmassnahme verselbstständigt hat hat… vielleicht sollten wir mal mit den leuten reden, denen wir die kontrolle darüber übertragen haben (die verantwortung - etwas zu tun oder nicht zu tun) haben wir nämlich noch.
Ja und noch vergessen in die Rentenkasse zahlen die nichts ein , die haben Ihre eigene Rentenkasse.
Johannes
http://medien.freepage.de/zuschauer/
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