Was für ein Gewerbe?

Hallo,

angenommen jemand hat ein kleines Ladenlokal an einer Hauptstr., welches er für Einzelmusikuntericht benutzt und zusätzlich auch noch Gitarrenseiten und Zubehör im kleinen bzw. was die Schüler so brauchen verkauft. Das bedeutet auch das das ganze bei weitem nicht die Menge von einem richtigen Musikgeschäft erreicht sondern eben nur das nötigste Zubehör… was für Gewerbescheine braucht man dann? Was sind da die Richtlinien? Unter was für ein Gewerbe fällt der Lehrbetrieb ansich alleine?

Danke für alle Infos!!

gruss

ricky

Hallo Ricky,

ich würde da mal beim Gewerbeamt nachfragen, die können Dir das ganz bestimmt sagen. Die IHK könnte evtl. auch noch was dazu wissen. Ansonsten mal bei Existenzgründungszentren / - beratern nachhaken.

Grüsse

Sven

angenommen jemand hat ein kleines Ladenlokal an einer
Hauptstr., welches er für Einzelmusikuntericht benutzt und
zusätzlich auch noch Gitarrenseiten und Zubehör im kleinen
bzw. was die Schüler so brauchen verkauft. Das bedeutet auch
das das ganze bei weitem nicht die Menge von einem richtigen
Musikgeschäft erreicht sondern eben nur das nötigste
Zubehör… was für Gewerbescheine braucht man dann? Was sind
da die Richtlinien? Unter was für ein Gewerbe fällt der
Lehrbetrieb ansich alleine?

Danke für alle Infos!!

gruss

ricky

Hallo Ricky,

der Unterrichtsbetrieb selbst ist keine gewerbliche Tätigkeit, sondern zählt zu den freien Berufen.

Anders als bei der USt gibt es aber im steuer- und daran angelehnten gewerberechtlichen Zusammenhang keine gewerblichen „Hilfstätigkeiten“. Der Handelsbetrieb ist vom ersten Euro an ein Handel mit Musikbedarf. Erleichterungen gibt es nur insofern, als in diesem Fall - wenn das Geschäft nach Art und Umfang keine Aufzeichnungen im Sinn einer kaufmännischen Buchführung erfordert - der Musikalienhändler keine Bücher führen und Bilanzen erstellen muss (er kann bei der Überschussrechnung bleiben) und auch nicht im Handelsregister eingetragen sein muss. Hieß früher „Minderkaufmann“, den Begriff gibt es nicht mehr, aber den Sachverhalt schon.

Wenn es Gründe gibt, nicht die ganze Unternehmung als Gewerbebetrieb zu führen (Gewerbesteuer - allerdings erst bei ziemlichen Gewinnen), IHK-Beitrag, vielleicht Betriebsversicherungen, vielleicht Berufsgenossenschaftsbeiträge), ist es wichtig, dass der Musikalienhandel vollständig vom Unterrichtsbetrieb getrennt geführt wird. Extrembeispiel: Der Arzt, der im Treppenhaus einen Getränkeautomaten aufstellt und für die Einnahmen daraus keine separate Kasse führt, hat keine freiberufliche Praxis mehr, sondern eine gewerbliche.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin,

vielen Dank für die Infos… du schreibst was von getrenter Kasse und Höhe der Einnahmen… gibt es da so eine Art Freibetrag bevor man das ganze dann als Gewerbe anmelden muss? In wiefern kann man die beiden Bereiche Musikschule und Zubehörverkauf den am besten trennen? Die Dinge zum Verkauf nicht im Laden auslegen? Was passiert, wenn man eine Aussenwerbung anbringt das in dem Geschäft solche Artikel verkauft werden? Gibt es da Unterschiede, wenn man das ganze zum Bsp. nur für die Schüler anbietet? Vielleicht zählt es ja dann wieder unter Unterichtsmaterial, wenn es nicht jeder kaufen darf. Allerdings gehts mit Sicherheit dem Staat eher um die Frage Gewinn ja oder nein.

Musikunterricht/Musikalienhandel trennen
Hallo nochmal,

gibt es da so eine Art
Freibetrag bevor man das ganze dann als Gewerbe anmelden muss?

Nein, anmelden muss man jedes stehende Gewerbe. Aber Gewerbesteuer wird erst bei einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro im Jahr fällig. Bleibt also als Belastung der IHK-Beitrag - von dem im vorliegenden Fall eine Befreiung möglich sein könnte, Infos gibt am besten die örtliche IHK selbst, und andere Tarife bei den Sachversicherungen (auch hier Infos am besten direkt an der Quelle).

In wiefern kann man die beiden Bereiche Musikschule und
Zubehörverkauf den am besten trennen?

Am klarsten ist sicherlich eine räumliche Trennung. Die kann aber sicherlich auch vereinfacht vorgenommen werden - Ständer, Regal, Display mit Artikeln aus dem Handel in den Räumen der Schule ist wohl nichts, was von vornherein schadet. Wichtiger ist die buchmäßige Trennung: Verschiedene Kassen, Handel beteiligt sich zu einem nachvollziehbaren Schlüssel an den Raumkosten der Schule (so wie es auch geschehen würde, wenn ein Gitarrenhaus bei der VHS einen Ständer mit Noten und Saiten usw. aufstellt), alles, was eindeutig zuordenbar ist, wird von dem jeweils betroffenen Betrieb getragen. Damit der Aufwand für die Trennung der Rechnungskreise nicht höher ist als der Nutzen, könnte etwa die freiberuflich betriebene Schule mit Bargeld und dem Privatkonto des Inhabers arbeiten, und ein zusätzliches Geschäftskonto nur dem Musikalienhandel dienen.

Was passiert, wenn man eine
Aussenwerbung anbringt das in dem Geschäft solche Artikel
verkauft werden?

Hier würde der Musikalienhandel den Aufwand für die Werbung vollständig tragen - umgekehrt die Schule ihre Flyer bezahlen.

Gibt es da Unterschiede, wenn man das ganze
zum Bsp. nur für die Schüler anbietet? Vielleicht zählt es ja
dann wieder unter Unterichtsmaterial, wenn es nicht jeder
kaufen darf.

Mit Blick auf die Trennung würde dieses die Sache eher komplizieren: Man kann etwa dem Einkauf nicht ohne weiteres ansehen, ob er für den Handel oder für Lehrmaterial erfolgt. Mir scheint es klarer, wenn es nur einen Ladenpreis für alles gibt. Denkbar ist eine Rabattierung für Schüler, die die Schule dem Handel in sinnvollen Zeitabschnitten (z.B. Quartal) teilweise ersetzt. Dieser Zuschuss findet allerdings bloß als Geldbewegung statt: Wenn beide Betriebe demselben Unternehmer gehören, bedeutet ein solcher Ausgleich weder Aufwand noch Ertrag für die beiden Betriebe.

Allerdings gehts mit Sicherheit dem Staat eher um
die Frage Gewinn ja oder nein.

Alles, was nicht nur zur Reduzierung der Steuerlast dient, sondern auch wirtschaftlich einen Sinn gibt, kann nicht von vornherein angezweifelt werden. Mir ist einer begegnet, der zeigen konnte, dass er Bestattungsunternehmen und Sargtischlerei deswegen trennt, weil dieses für ihn der einfachste Weg für eine aussagekräftige Erfolgsrechnung ist: Die Trennung wurde gewerbesteuerlich akzeptiert.

Grade bei einer ziemlich einfachen Struktur, wo es nicht unbedingt notwendig ist, eine differenzierte Kostenrechnung zu machen, kann ich mir das für die beschriebene Situation auch vorstellen. Grundsätzlich ist es ja im Rahmen des Konzeptes notwendig, ständig auf dem Laufenden zu sein, was die beiden Aktivitäten jeweils für sich bringen, weil es ohne weiteres möglich wäre, den Musikalienhandel sein zu lassen und nur den Unterricht weiter zu treiben oder umgekehrt: Buchmäßige Trennung nicht nur „wegen der Steuer“, sondern eine kaufmännisch plausible Maßnahme.

Schöne Grüße

MM