Grundstücksbegradigung

Hallo,

angenommen, ein Grundstück A umschließt/grenzt u-förmig ein anderes Grundstück B, z.b eine Garage. hat der eigentümer von A ein „vorkaufsrecht“? ich meine, zu ddr-zeiten gab es mal so ein Gesetz zur grundstücksbereinigung/-begradigung. gibt es dieses heute auch noch?

danke euch

Matthias

Nein gibt es nicht.
Johannes

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Danke für die schnelle Antwort. Kann Besitzer von B also das Grundstück verkaufen wie er will?

Wenn ja, kann Eigentümer von A dem neuen Eigentümer von B das überfahren des Grundstückes verwehren? Auch wenn ein sogenannter „Wirtschaftsweg“ dort entlang geht, der aber nicht so breit war/ist, dass ein Auto durchpasst? (Die offene Seite wird durch ein eingezäuntes Grundstück begrenzt.

danke

matthias

Ein Vorkaufsrecht ist wenn einer von dem anderen falls der verkauft verlangen kann jederzeit in den Kaufvertrag einzutreten.

Solche Vorkaufrechte mindern den Wert von Greundstücken und müssen natürlich einen Grund haben

z.B. a, kauft von B, b behält sich aber ein Vorkaufsrecht vor, falls a wieder verkaufen will,

Johannes

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Hallo Matthias,

Wenn ja, kann Eigentümer von A dem neuen Eigentümer von B das
überfahren des Grundstückes verwehren? Auch wenn ein
sogenannter „Wirtschaftsweg“ dort entlang geht, der aber nicht
so breit war/ist, dass ein Auto durchpasst? (Die offene Seite
wird durch ein eingezäuntes Grundstück begrenzt.

In einem solchen Fall sollte man sich ein Wegerecht ins Grundbuch (des Grundstückes, wo der Weg liegt) eintragen lassen. Dieses muss der Verkäufer übernehmen. Dies macht natürlich der aktuelle Grundstücksbesitzer nur wenn er mit dem nachbarn auf guten Fuss steht, da dies die Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes einschränkt und daher den Wert mindert.

Tschuess Marco.