Aufbewahrungspflicht nach GmbH-Löschung

Moin,

wenn eine GmbH gelöscht wurde, auf wen geht dann eigentlich die Aufbewahrungspflicht über? Auf die Gesellschafter? Irgendjemand muss die Unterlagen ja 6 bzw. 10 Jahre aufbewahren.

Gruß
oskar van der Kaalstraat

hi,

wenn die gesellschaft gelöscht ist, kannst du es getrost alles wegschmeissen. ansprüche gegen die ex-gesellschaft sind nicht mehr durchsetzbar, egal welche.

wenn du natuerlich platz im keller hast, dann schmeiss die ordner in die letzte ecke, kann i.d.R. nie schaden.

mfg vom

showbee