Zivilrechtl. Herausgabeanspruch nach 55 Jahren?

Mich beschäftigt folgendes schwieriges juristische Problem:

Einem mir bekannten ehemaligen Soldaten der Wehrmacht (der Mann ist inzwischen weit über 80 Jahre alt) wurde im Mai 1945 in Hamburg von Angehörigen einer britischen Panzerdivision, welche die Stadt besetzte, gewaltsam seine goldene Armbanduhr abgenommen. In der damaligen Zeit waren derartige Diebstähle durch die Besatzungstruppen das keine Seltenheit.

Die Armbanduhr war ein ganz persönliches Abschieds- und Dankgeschenk seines ehemaligen Kommandeurs aus Italien und sie war mit einer Gravur des Namens und des Dienstranges des beschenkten deutschen Soldaten versehen.

Wie es der Zufall nun will, ist die Armbanduhr vor kurzer Zeit in einem Nachlassvermögen in Großbritannien wieder aufgetaucht. Dem ehemaligen Besitzer wurde dies bekannt und er stellt natürlich Rückforderungsansprüche an den derzeitigen englischen Besitzer; zumal sie für ihn ganz persönlich einen ideellen Wert darstellt. Diesem ist das natürlich ziemlich egal und er verweigert die Herausgabe der Uhr.

Frage: hat unser deutscher Erstbesitzer ein Herausgaberecht auf seine Armbanduhr? Was sagt das englische Recht dazu? Hat der Erstbesitzer die Möglichkeit, seinen Rückgabeanspruch in Großbritannien juristisch durchzusetzen? Oder könnte es sein, dass der derzeitige Besitzer die Uhr quasi „ersessen“ hat? Wie stehen die Chancen?

Wer weiß eine Antwort? Mir tut der alte Mann ein wenig leid; ich würde ihm gerne mit einem Rat helfen.

Martin

So eine Geschichte kann doch nur einem Professor für internationales Privatrecht einfallen???

Nach deutschem Recht ist der Anspruch jedenfalls verjährt(30 Jahre). Wenn also nicht englisches Recht Anwendung findet (Rechtsstatus 1945???) …

Hi!

Hm… deshalb konnten auch nach der deutschen Einheit die Wessi´s den Ossi´s Ihre Wohnungen abnehmen, obwohl die sie selbst auch gekauft hatten??? … und das wohl nach über dreißig Jahren, gelle…

Bei Diebstahl gelten diese Verjährungsfristen definitiv nicht! Ich glaube mich daran zu erinnern, daß dies auch international gilt, sodaß die Uhr an den Eigentümer zurückzugeben ist…

Hmm… wenn dem Eigentümer es das Geld wert ist, muß er halt einen Anwalt beauftragen!

Gruß

Bernd
(übrigens ein Wessi, der es aber trotzdem abartig fand, daß den Ossi´s die Wohnung „geklaut“ wurden ;o))

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gütliche Einigung versuchen

Einem mir bekannten ehemaligen Soldaten
der Wehrmacht (der Mann ist inzwischen
weit über 80 Jahre alt) wurde im Mai 1945
in Hamburg von Angehörigen einer
britischen Panzerdivision, welche die
Stadt besetzte, gewaltsam seine goldene
Armbanduhr abgenommen. In der damaligen
Zeit waren derartige Diebstähle durch die
Besatzungstruppen das keine Seltenheit.

Pech, was glaubst Du, was die Russen in Ostdeutschland alles machten und die Franzosen hier bei uns in der Pfalz ??

Die Armbanduhr war ein ganz persönliches
Abschieds- und Dankgeschenk seines
ehemaligen Kommandeurs aus Italien und
sie war mit einer Gravur des Namens und
des Dienstranges des beschenkten
deutschen Soldaten versehen.

Da stckt halt erinnerung drin…

Wie es der Zufall nun will, ist die
Armbanduhr vor kurzer Zeit in einem
Nachlassvermögen in Großbritannien wieder
aufgetaucht. Dem ehemaligen Besitzer
wurde dies bekannt und er stellt
natürlich Rückforderungsansprüche an den
derzeitigen englischen Besitzer; zumal
sie für ihn ganz persönlich einen
ideellen Wert darstellt. Diesem ist das
natürlich ziemlich egal und er verweigert
die Herausgabe der Uhr.

Wenn es mit einer gütlichen Einigung nicht zu machen ist, glaube Ich, daß da ein langwieriger Prozeß notwendig wäre. Zudem müssen doch auch bestimmt Zeugen gehört werden. Wo will er die noch herkriegen ?? Die sind bestimmt auch schon über 80, wenn nicht gar viele mittlerweile verstorben.

Frage: hat unser deutscher Erstbesitzer
ein Herausgaberecht auf seine Armbanduhr?
Was sagt das englische Recht dazu? Hat
der Erstbesitzer die Möglichkeit, seinen
Rückgabeanspruch in Großbritannien
juristisch durchzusetzen? Oder könnte es
sein, dass der derzeitige Besitzer die
Uhr quasi „ersessen“ hat? Wie stehen die
Chancen?

Ich persönlich glaube schlecht.

Wer weiß eine Antwort? Mir tut der alte
Mann ein wenig leid; ich würde ihm gerne
mit einem Rat helfen.

Verständlich, aber schwierig.

Gruß
Dennis

Wenn es mit einer gütlichen Einigung
nicht zu machen ist, glaube Ich, daß da
ein langwieriger Prozeß notwendig wäre.

gütliche Einigung?!? wohl kaum ;o))

Zudem müssen doch auch bestimmt Zeugen
gehört werden. Wo will er die noch
herkriegen ?? Die sind bestimmt auch
schon über 80, wenn nicht gar viele
mittlerweile verstorben.

hast du die Gravur vergessen ;o)))))

hast du die Gravur vergessen ;o)))))

Mit komplettem Namen ?? Nun ja…

Trotzdem halte Ich es nicht für einfach, auch wenn es den alten Mann gramt. Am besten wäre gewesen er hätte es nie erfahren… (Nich böse gemeint!!)

Trotzdem halte Ich es nicht für einfach,
auch wenn es den alten Mann gramt. Am
besten wäre gewesen er hätte es nie
erfahren… (Nich böse gemeint!!)

Ganz deine Meinung, aber nu weiß er es, also gehört sie ihm und man sollte ihm helfen sein Recht zu bekommen…