Beratungsfehler Steuerberater

Hallo,

Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:

Ein Steuerberater trägt eine Lohnsteuerbefreiung nicht auf die Lohnsteuerkarte ein, da er der Meinung ist, das ginge nicht.
Nach einem Jahr geht ihm ein Licht auf, das es doch ginge.

Nun hat sein Mandant dadurch 1 Jahr lang monatlich im Schnitt 560 Euro
Lohnsteuer abführen müssen, die er erst jetzt mit der Einkommenssteuererklärung zurück bekommen wird. Dafür mußte er
stetig sein Kontokorrentkredit belasten (12,95% eff glaub ich)
wodurch ihm letztendlich Zinsbelastungen insgesamt von ungefähr
480 Euro entstanden sind.

Muß ein Steuerberater dafür haften ?
Oder haftet er nur mit dem Basiszinssatz der Bundesbank oder so ?

Vielen Dank für die Tipps

Gruss
Olli

Hallo Olli,

für nachweisliche Beratungsfehler haftet der Steuerberater in der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.

In der Regel tritt für die aus Beratungsfehlern entstandenen Schäden die eigens dafür vorhandene Versicherung ein, er zahlt also nicht aus eigener Tasche.

Gruß
Gerhard
*zumindest ist das bei meinem Bruder so, der Steuerberater ist*