Nochmal gesetzliche Regelung bei Schäden

Hallo nochmal

Weiss jemand wo man die gesetzlichen Regelungen zu entstandenen Schäden findet, oder wie diese lauten?

Wenn eine AGB folgenden Inhalt hat:
„Für Schäden-gleich aus welchem Rechtsgrund-gelten die gesetzliche Regelungen.“

Was bedeudet das? Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen

Viele Grüße

z.B.
§823BGB

Johannes

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Danke für die Antwort.
Das heisst der entstandene Schaden muss voll ersetzt werden, unabhängig ob man grob fahrlässig, leicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Macht es Sinn die Schäden in den AGB`s zu bgrenzen, wenn die evtl. entstehende Schäden als eher gering einzustufen sind.
Das baut bei den Geschäftsbeziehungen doch eher misstrauen auf, oder?

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