Hallo,
diese Frage entstammt eigentlich dem ebay-Brett.
Da wird in einigen Antworten angenommen, dass, wer AGBs verwendet, automatisch Unternehmer ist bzw. geschäftlich handelt.
Nur weil es ‚allgemeine Geschäftsbedingungen‘ heisst?
kann man das aus §305ff BGB entnehmen ?
oder spricht nicht gerade §310-1 BGB dagegen?
selbstredend kann jeder AGBs verwenden. Diese Möglichkeit ist nicht auf Unternehmer beschränkt. Umgekehrt ist niemand schon Unternehmer (im Gegensatz zum Verbraucher), weil er AGBs verwendet. „Geschäftliches“ Handeln ist natürlich auch nicht auf Unternehmer beschränkt.
Du hast die genannten Vorschriften (§§ 305 ff BGB) schon richtig interpretiert.
selbstredend kann jeder AGBs verwenden. Diese Möglichkeit ist
nicht auf Unternehmer beschränkt. Umgekehrt ist niemand schon
Unternehmer (im Gegensatz zum Verbraucher), weil er AGBs
verwendet. „Geschäftliches“ Handeln ist natürlich auch nicht
auf Unternehmer beschränkt.
Du hast die genannten Vorschriften (§§ 305 ff BGB) schon
richtig interpretiert.
Das ist grundsätzlich richtig. Wenn es aber um die Frage geht (etwa, soweit es das Bestehen des Rückgaberechts nach den Fernabsatzbestimmungen betrifft), ob ein Verkäufer „Unternehmer“ ist oder nicht, so ist die Tatsache, dass er AGB verwendet, ein deutliches Indiz für die Unternehmereigenschaft. Denn nur derjenige, der beabsichtigt, planmäßig und nachhaltig Leistungen gegen Entgelt anzubieten, wird in der Regel auch die Mühen und (Anwalts-)Kosten auf sich nehmen, die mit der Erarbeitung von AGB verbunden sind. Auch wenn es kein Automatismus ist, so sind AGB doch ein Anhaltspunkt dafür, dass der Verwender Unternehmer ist.
selbst 50 - 100 Verkäufe für die Rechtsprechung noch nicht unbedingt gewerbsmäßiges Handeln bedeutet
(ich spare mir jetzt das googeln)
AGBs ja nicht umfassend sein müssen, sondern nur das enthalten brauchen, wo der Verkäufer für bestimmte Umstände auch besondere Regelungen einführen will und er das nicht jedesmal neu formulieren möchte,
sehe ich das nicht als Indiz für Unternehmereigenschaft
Beispiel: wenn ich den Textilnachlass meiner Großmutter loswerden will, könnte es doch Sinn machen, die Farbe, die ein Foto wiedergibt
per eigener AGB als nur näherungsweise zu bezeichnen
Gruß
Peter
Denn nur derjenige, der beabsichtigt,
planmäßig und nachhaltig Leistungen gegen Entgelt anzubieten,
wird in der Regel auch die Mühen und (Anwalts-)Kosten auf sich
nehmen, die mit der Erarbeitung von AGB verbunden sind. Auch
wenn es kein Automatismus ist, so sind AGB doch ein
Anhaltspunkt dafür, dass der Verwender Unternehmer ist.
[…]sehe ich das nicht als Indiz für Unternehmereigenschaft
Das haben Anhaltspunkte bzw. Indizien nun einmal zwangsläufig so an sich - sie „können“, aber sie „müssen“ nicht (hier: für die Unternehmereigenschaft sprechen). Wie immer in der Juristerei gilt daher auch hier: Es kommt auf den Einzelfall an …