Rückgriff des Sozialamtes möglich?

Hallo,

folgende Frage möchte ich diskutieren:

Eine ältere Dame, schon über achtzig, aber noch rüstig, lebt noch in eigenem Haushalt. Ist ledig und hat keine Kinder. Möchte einem Neffen einen Betrag X schenken.
Gesetzt den Fall, sie muss in einigen Jahren in ein Pflegeheim, und ihr Einkommen und Vermögen reicht dann nicht aus, dies zu bezahlen - kann von dem Neffen wieder die Herausgabe des geschenkten Betrages gefordert werden? Gibt es da bestimmte Fristen, Höchstbeträge?

Danke für Hinweise.

Lieben Gruß
Dantis

Hallo,

eine Schenkung bedarf der Schriftform und der Beurkundung durch einen Notar.

Das Sozialamt kommt Dir noch bis zu 10 Jahre rückwirkend auf den Hals. Das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) sieht vor, dass eine Schenkung rückgängig gemacht werden kann (Rückzahlung des Geldes), wenn der Schenkungsgeber durch die Schenkung einfach gesagt verarmt.

Unter Google findest Du bestimmt mehr darüber.

Es will heute bei einer Schenkung alles gut überlegt sein.

Gruss

Andreas