Räumpflicht und Haftung

Moin Leute,

aus gegebenem Anlaß: es schneit und morgens vor der Arbeit befreit man Zugang zum Haus und Gehweg von Schnee und Eis und fährt anschließend zur Arbeit.

Nun schneit es aber weiter und - wie es Teufel Zufall will - jemand fällt dort hin, weil es eben nicht (mehr) geräumt ist.

Wann ist man haftbar bzw. wie oft muß man dieser Räumpflicht nachkommen? Es kann ja nicht sein, daß man, insbesondere sollte es tagsüber anfangen, zu schneien, dann die Arbeit verläßt, Schnee schippt und wieder zurück; da wird einem der Chef aber was husten…

Gruß,
Ingo

Wann ist man haftbar bzw. wie oft muß man dieser Räumpflicht
nachkommen? Es kann ja nicht sein, daß man, insbesondere
sollte es tagsüber anfangen, zu schneien, dann die Arbeit
verläßt, Schnee schippt und wieder zurück; da wird einem der
Chef aber was husten…

Du mußt ja den Arbeitsplatz nicht verlassen, weil Du jemanden beauftragen kannst. Wenn der Gehsteig in einem gewissen Zeitraum geräumt sein muß, so gilt das, egal wer, wann, wie und unter welchen Umständen räumt.

LG
Stuffi

hi,

wann, wie oft und wie stark gereinigt werden muss ergibt sich aus den landesgesetzen oder ortssatzungen. erkundige dich mal. in berlin heisst das ganze „Straßenreinigungsgesetz“… und bei euch?

mfg vom

showbee

Merci!
Merci Ihr beiden,

wann, wie oft und wie stark gereinigt werden muss ergibt sich
aus den landesgesetzen oder ortssatzungen. erkundige dich mal.
in berlin heisst das ganze „Straßenreinigungsgesetz“… und
bei euch?

wohl so ähnlich, muß ich morgen ‚mal nachgucken (Braunschweig), dann werd‘ ich’s auch wissen.

Habt Dank für Eure Antworten

Gruß,
Ingo