Geblitzt - und jetzt?

Hi,

ich habe eine frage, bei der mir vielleicht jemand helfen kann.
ich habe ein auto auf mich zugelassen, habe selbst mom. keinen führerschein. meine freundin fährt mom. mit dem wagen und sie wurde geblitzt. ca 30 kmh zu schnell, aber ausserhalb geschlossener ortschaften - müsste also knapp unterm punkt sein.

jetzt werde ich in den nächsten wochen ein protokoll bekommen. ich würde aber ungern angeben dass meine freundin gefahren ist bzw natürlich wäre es gut wenn wir um die strafe rumkämen.
kann man es mit dem aussagen - verweigerungsrecht umgehen?
oder ist man gezwungen die person zu nennen?

hat jemand ahnung oder erfahrung damit gemacht???

danke&gruß

Hallo,

bzw natürlich wäre es gut wenn wir um die strafe rumkämen.

Warum?

kann man es mit dem aussagen - verweigerungsrecht umgehen?

Nicht notwendig.

oder ist man gezwungen die person zu nennen?

Nein. Natürlich kannst Du die Angaben über den geblitzten Fahrzeugführer verweigern. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird der Halter belangt. Bleibt also in der Familie.

Gruß
Tomcat

meines wissens gibt es da aber einen weg es zu umgehen, oder?
zumindest hatte ich sowas vor ca. 3 wochen in einer reportage im fernsehen gehört…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein paar Links dazu
Hi,

mir ist schon mal was ähnliches passiert: Bin mit dem Auto meiner Mutter über eine rote Ampel gefahren und geblitzt worden. Meine Mutter gab damals an, sie habe ihr Auto verliehen und wüßte nicht, wer es gefahren habe (da evtl. weiterverliehen worden?).
Als die ihr schließlich en Foto zeigten, gab sie an, mich nicht zu kennen.
Sie blieb auch stur, als man von ihr die Namen & Adressen ihrer Kinder haben wollte - es wurde ihr nur angedroht, dass sie künftig ein Fahrtenbuch führen müsste, in dem sich jeder Fahrer auch eintragen müsste.

Tja, Glück gehabt. Die dreimonatige Ver"jährung"sfrist war schließlich abgelaufen, ohne, dass die mich drankriegten.

Wie Du das am besten machen kannst, weiß ich allerdings nicht.
Wende Dich doch mal hierhin:
http://www.radarforum.de/discus/messages/17/838.html

und hier noch ein in etwa relevantes Urteil dazu:
http://www.google.de/search?q=cache:NTOOgfxV5dAJ:www…

Toi, toi, toi!

Liebe Grüße
Stefanie

Schau mal hier
Hi!

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,2081380,00.html

Allerdings hat ja schon jemand ein relevantes Urteil beigefügt
http://www.google.de/search?q=cache:NTOOgfxV5dAJ:www…

und da steht, dass die Polizei bei der Meldebehörde die Lichtbilder anfordern darf - das hilft aber wohl nur, wenn die eine Idee haben, wer es denn sein könnte…

Liebe Grüße
Guido

bzw natürlich wäre es gut wenn wir um die strafe rumkämen.

Hi,

schau mal hier nach http://upload.rsdv.de/upl/geschwindigkeitsuebertretu…
in diesem Fall hat’s geholfen und ich fand’s lustig
Gruß Kurt

Hi Tomcat

Nein. Natürlich kannst Du die Angaben über den geblitzten
Fahrzeugführer verweigern. Wenn der Fahrer nicht ermittelt
werden kann, wird der Halter belangt. Bleibt also in der
Familie.

Nein, die Halterhaftung gilt ausschließlich für den ruhenden Verkehr (Parkverstöße ect.). Wird jemand geblitzt oder fährt bei Rot über die Ampel kann ausschließlich der Fahrer dafür belangt werden. Findet den die Polizei nicht innerhalb einer bestimmten Zeit (3 Monate), ist der Vorgang verjährt.

Grüßle
Frank K.

Hi,

Hauch Forelle, ähh hi,

ich habe ein auto auf mich zugelassen, habe selbst mom. keinen
führerschein. meine freundin fährt mom. mit dem wagen und sie
wurde geblitzt. ca 30 kmh zu schnell, aber ausserhalb
geschlossener ortschaften - müsste also knapp unterm punkt
sein.

Einspruch euer Ehren:
Punkte gibt es ab 21 km/h zu schnell.

Du wirst kein Protokoll bekommen, sondern ein Schreiben, mit der Bitte, den Namen des Fahrers mitzuteilen.
Ob du das machst oder nicht („kann mich nicht erinnern, die Frau auf dem Foto kenne ich nicht“) ist deine Sache.
Denke nur dran: gegenüber deiner Freundin hast du kein Aussageverweigerungsrecht.

Gruß
HaWeThie

(warum nur weigern sich die Leute, für ihre Fehler gerade zu stehen?)

Hy,

Nein. Natürlich kannst Du die Angaben über den geblitzten
Fahrzeugführer verweigern. Wenn der Fahrer nicht ermittelt
werden kann, wird der Halter belangt. Bleibt also in der
Familie.

Gruß
Tomcat

meines wissens gibt es da aber einen weg es zu umgehen, oder?

Nein.

h.

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Hallo!

Falls der Halter mauert und angibt, nicht zu wissen wer gefahren ist, muss er damit rechnen, dass die Polizei alle möglichen Ermittlungen anstellt, um zu erfahren wer der Fahrer war. Z. B. ist nicht nur die Vorlage der Fotos bei Meldebehörden oder Führerscheinstellen möglich, sondern auch in der Nachbarschaft und im Bekanntenkreis des Fahrzeughalters. Dies kann zuweilen unangenehm für die Betroffenen sein. Die Polizei wird sich jedenfalls nicht mit einem „Das-weiß-ich-nicht“ zufrieden geben.

Im übrigen denke ich, sollte jeder für einen Fehler den er begangen hat auch einstehen, die berechtigten Konsequenzen tragen und nicht versuchen, sich irgendwie davor zu drücken. Vielleicht kannst du das deiner Freundin klar machen.

Viele Grüße

Walter

Hi
bei den von dir angegebenen Geschwindigkeiten sind das entweder 50 oder 75 Euro zzgl. Spesen. und 3 Punkte in Flensburg

Ich würde erst mal den Anhörungsbogen abwarten und schauen, was nun wirklich Sache ist.

by the way… ist deine Freundin noch in der Führerschein-Probezeit?

Gruß
Mike

hi

Ich würde erst mal den Anhörungsbogen abwarten und schauen,
was nun wirklich Sache ist.

wenn er auf dem Bild nicht als Fahrer erkannt wird, steht auf dem anhörungsbogen die zu erwartende strafe nicht drauf … die darf nur dem potentiellen fahrer mitgeteilt werden

gruß Hexerl