Das Vereinsrecht in Deutschland sieht Zweckbetriebe vor (welche ja u.a. steuerliche Vorteile bergen), wenn eine Art gewerbliche Tätigkeit vorliegt, diese aber der Satzung des Vereins folgt und der Umsetzung dienlich ist. Wenn man also mit einem Verein Umsätze erzielt, diese gewerblich behandelt werden müssten, aber eigentlich ja diese Umsätze nur aufgrund der Satzung entstanden sind.
Dann braucht es keines Gewerbebetriebes sondern eines Zweckbetriebes. Ich glaube das habe ich richtig verstanden.
Wie meldet man einen solchen an? Ist das Prozedere das selbe wie bei einem Gewerbebetrieb?
Das Vereinsrecht in Deutschland sieht Zweckbetriebe vor
es geht um einen gemeinnützigen Verein?
(welche ja u.a. steuerliche Vorteile bergen), wenn eine Art
gewerbliche Tätigkeit vorliegt, diese aber der Satzung des
Vereins folgt und der Umsetzung dienlich ist.
bzw. der Vereinszweck nicht erreicht werden kann, ohne…
Wenn man also
mit einem Verein Umsätze erzielt, diese gewerblich behandelt
werden müssten, aber eigentlich ja diese Umsätze nur aufgrund
der Satzung entstanden sind.
Ja so ungefähr.
Dann braucht es keines Gewerbebetriebes sondern eines
Zweckbetriebes. Ich glaube das habe ich richtig verstanden.
Wie meldet man einen solchen an? Ist das Prozedere das selbe
wie bei einem Gewerbebetrieb?
Du bist als gemeinnützer Verein bereits beim Finanzamt gemeldet (sonst kannst Dunicht gemeinnützig im steuerlichen Sinn sein). Damit entfällt jede weitere Meldung, außer den laufenden steuerlichen natürlich.
Sollte es fraglich sein, ob der wirtschaftliche Betrieb (so heißt das m.W. im Vereinssteuerrecht) Zweckbetrieb ist oder nicht, beim zuständigen Finanzamt für Körperschaften nachfragen.
ja es geht um einen gemeinnützigen, (sorry vergessen zu schreiben, aber sonst macht das mit dem Zweckbetrieb ja keinen Sinn)
Die Frage ist, wenn im Rahmen der Satzungsmäßigen Tätigkeit ein weiterer „Betrieb“ eröffnet wird, für den gängige Meldeverfahren fällig werden. Zum Beispiel eine Schankgenehmigung, bei welcher eine Gewerbeanzeige, soweit ich weiß, grundsätzlich immer auch vonnöten ist.
Die Frage ist, wenn im Rahmen der Satzungsmäßigen Tätigkeit
ein weiterer „Betrieb“ eröffnet wird, für den gängige
Meldeverfahren fällig werden. Zum Beispiel eine
Schankgenehmigung, bei welcher eine Gewerbeanzeige, soweit ich
weiß, grundsätzlich immer auch vonnöten ist.
wir beim ADFC betreiben bloß einen Infoladen und ein paar weitere zweckgebundene Aktivitäten.
Für Schankbetrieb muss ich passen. Aber vielleicht weiß Deine zuständige Ordnungsbehörde (Gewerbeamt o.ä.) darüber mehr.
leider ist das sehr kompliziert.
Ich kann mir allerdings keinen Betrieb vorstellen, bei dem man eine Schankgenehmigung braucht, der nicht Wirtschaftsbetrieb ist.
Es sei denn, es wäre eine jährlich stattfindende einmalige Veranstaltung.
Aber selbst da wäre es fraglich.
Beispiel: gemeinnütziger Flugsportverein - Verkauf von Getränken und Esswaren während eines Flugtages und eines mehrtägigen Hallenfestes = Wirtschaftsbetrieb BFHE 145,33
wie hart die gemeinnütigkeitsregeln ausgelegt werden, ein Beispiel:
viele Angelvereine hatten in Ihrer Satung UNTER ANDEREM als einer der Zwecke ‚geselliges Beisammensein‘ aufgeführt.
Damit verlor man so seit etwa 6-8 Jahren die Gemeinnützigkeit.