Meine frage was fällt steuerlich noch unter einmalzahlungen ausser Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld? gibt es da bestimmte fachbegriffe?
Ich hab mal des „HS nettoeinkommen“ benutzt und festgesllt wenn man eine betrag als einmalzahlung geklariert anstat ihn so aufs brutto auszuschlagen dann wirds im endeffekt mehr Netto.
Nehmen wir mal an jemand möchte sich seinen Resturlaub auszahlen lassen und das so dass er am besten davon profitiert, wie stellt man das am besten an?
Nehmen wir mal an jemand möchte sich seinen Resturlaub
auszahlen lassen und das so dass er am besten davon
profitiert, wie stellt man das am besten an?
Meine frage was fällt steuerlich noch unter einmalzahlungen
ausser Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld? gibt es da bestimmte
fachbegriffe?
Z. b. „Lohnfortzahlung Urlaub“, sofern Du ein Lohnempfänger und kein Gehaltsempfänger bist und Du einen Tagessatz pro genommenen Urlaub erhältst.
Ich hab mal des „HS nettoeinkommen“ benutzt und festgesllt
wenn man eine betrag als einmalzahlung geklariert anstat ihn
so aufs brutto auszuschlagen dann wirds im endeffekt mehr
Netto.
Liegt daran, dass Einmalzahlungen nach der Jahreslohnsteuertabelle anstatt Monatslohnsteuertabelle gerechnet werden. (Der Begriff „Einmalzahlung“ ist selbsterklärend.)
Nehmen wir mal an jemand möchte sich seinen Resturlaub
auszahlen lassen und das so dass er am besten davon
profitiert, wie stellt man das am besten an?
Indem Du bei Deinem Arbeitgeber kündigst und Dein Resturlaub abgegolten werden muß.
Resturlaub darf nämlich nur dann monetär abgegolten werden, wenn dieser in natura nicht gewährt werden konnte und Du aus einem Unternehmen ausscheidest.
Andernfalls verfällt der Resturlaub aus dem vorangegangenen Kalenderjahr spät. zum 31.03. des Folgejahres.