Angenommen ein Ausländer, der offiziell sein Wohnsitz in Deutschland hat. Dieser Ausländer hat einen Führerschein aus seinem Heimatland (EU-Land).
Frage:
Darf er mit diesem Führerschein (und nur diesen einzigen!) in Deutschland einen Auto fahren? (Das Auto hat deutschem Kennzeichen)
Wenn nicht: Was muß er denn tun? Wo und wie beantragt unser Ausländer den deutschen Führerschein? Welches Gesetz bzw. Gesetzesbuch geht auf dieses Recht ein? Wo kann man weiter darüber lesen? Was passiert wenn erwischt?
Im Voraus besten Dank!
Schöne Grüße
Helena
PS @MOD hoffentlich aheb ich es gut verallgemeint!
Mit rechtmäßig erworbenen EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnissen, die zeitlich unbefristet erteilt wurden, dürfen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen geführt werden. Eine Umschreibung ist dann nicht vorgeschrieben.
Unabhängig von der Umschreibung ist jedoch in folgenden Fällen eine Registrierung Ihrer EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis notwendig:
Sie besitzen Ihre EU-/EWR- Fahrerlaubnis noch nicht langer als zwei Jahre
Sie besitzen eine – (Lkw) oder D- (Bus-) Klasse aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragstaat des Abkommens über dein europäischen Wirtschaftsraum
Informationen über die Registrierung oder auch Notwendigkeit einer Umschreibung erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Bei Aushändigung des deutschen Führerscheins muss der ausländische Führerschein bei der Führerscheinstelle abgegeben werden.
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Allerdings schadet ein Anruf bei der Führerscheinstelle sicher auch nicht.
Ergänzung: Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass du den B Führerschein meinst. C und D Führerscheine sind zu registrieren, müssen aber nicht getauscht werden.