Arbeitgeber Urlaub Genehmigt Widerspruch

Hallo,

wir hatten heute Mittag ne heisse Diskussion bei der eigentlich keiner genau sagen konnte was Sache ist.

Wir sollen bis Ende Januar jeweils unsere Urlaubswünsche für das ganze Jahr bekanntgeben.
Diese werden dann in einem sogenannten Schichtplaner eingetragen.
Damit immer die optimale Personalbesetzung gewährleistet ist.

Nun ging bisjetzt jeder von uns davon aus das diese Termine spätestens ab Ende Januar genehmigt sind sollte dem bis dahin nicht widersprochen worden sein.

Nun bekommen wir gesagt das dem nicht so ist.

Die Aussage war:
Der beantragte Urlaub ist erst dann genehmigt wenn unser Chef einen Meldebeleg unterschrieben hat.
Dieser wird aber erst ca. 5 bis 8 Tage vor Urlaubsantritt ausgefüllt.
Vorher wird er nicht unterschrieben.

Nun kommt es noch heisser, meiner Meinung nach.

Wird der Urlaub 5 bis 8 Tage vor Antritt nicht genehmigt soll der Arbeitnehmer die für seinen eventuell gebuchten Urlaub entstehenden Stornokosten selbst tragen, da der Urlaub ja noch nicht genehmigt war.

Gibt es für diese ganze Chose gesetzliche Vorgaben oder werden diese durch Betriebsvereinbarungen geregelt?

Wann gilt ein im Januar beantragter für Juli geplanter Urlaub als genehmigt?

Gruß
Robert

Hallo Robert

Eine Frist, bis zu der der AG den Urlaubsantrag genehmigt haben muß, gibt es nicht. Tatsächlich ist er im Recht, wenn er sagt, daß die Stornokosten zu Euren Lasten gehen, wenn Ihr einfach ohne Genehmigung bucht. Der AG kann also sich erst einmal Zeit mit der Genehmigung lassen. Ihr seid dem Ganzen aber nicht hilflos ausgeliefert und jeder hat zwei Möglichkeiten:

1.) Wenn es „eng“ wird, kann man seinen Urlaub ggf auch per einstweiliger Verfügung sichern, muß aber eben den nicht gerade „betriebsklimaförderlichen“ Klageweg wählen

2.) Die beste Variante: Betriebsrat wählen. Dieser hätte Mitbestimmungsrechte und könnte die Willkür des AG stark eingrenzen.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Hallo Robert

Eine Frist, bis zu der der AG den Urlaubsantrag genehmigt
haben muß, gibt es nicht. Tatsächlich ist er im Recht, wenn er
sagt, daß die Stornokosten zu Euren Lasten gehen, wenn Ihr
einfach ohne Genehmigung bucht. Der AG kann also sich erst
einmal Zeit mit der Genehmigung lassen.

Wie soll man da planen wenn man einerseits den Urlaub bis ende Januar einreichen soll und anderseits die Genehmigung erst 5 Tage vor Urlaubsantritt erteilt wird??

Ihr seid dem Ganzen aber nicht hilflos ausgeliefert und jeder hat zwei
Möglichkeiten:

1.) Wenn es „eng“ wird, kann man seinen Urlaub ggf auch per
einstweiliger Verfügung sichern, muß aber eben den nicht
gerade „betriebsklimaförderlichen“ Klageweg wählen

Denke ich auch, aber wozu dann erst am Jahresanfang planen?
Nur für den Arbeitgeber??

2.) Die beste Variante: Betriebsrat wählen. Dieser hätte
Mitbestimmungsrechte und könnte die Willkür des AG stark
eingrenzen.

Tja, da haben wir nur RiesenFlitzPiepen.

Gruß,
LeoLo

Gruß
Robert

Hallo

Hallo Robert

Eine Frist, bis zu der der AG den Urlaubsantrag genehmigt
haben muß, gibt es nicht. Tatsächlich ist er im Recht, wenn er
sagt, daß die Stornokosten zu Euren Lasten gehen, wenn Ihr
einfach ohne Genehmigung bucht. Der AG kann also sich erst
einmal Zeit mit der Genehmigung lassen.

Wie soll man da planen wenn man einerseits den Urlaub bis ende
Januar einreichen soll und anderseits die Genehmigung erst 5
Tage vor Urlaubsantritt erteilt wird??

Du hast nach der Rechtslage und nicht nach einer Bewertung derselben gefragt…

Ihr seid dem Ganzen aber nicht hilflos ausgeliefert und jeder hat zwei
Möglichkeiten:

1.) Wenn es „eng“ wird, kann man seinen Urlaub ggf auch per
einstweiliger Verfügung sichern, muß aber eben den nicht
gerade „betriebsklimaförderlichen“ Klageweg wählen

Denke ich auch, aber wozu dann erst am Jahresanfang planen?
Nur für den Arbeitgeber??

Weil es eigentlich sinnvoll für alle ist, wenn man dies auch sinnvoll umsetzt.

2.) Die beste Variante: Betriebsrat wählen. Dieser hätte
Mitbestimmungsrechte und könnte die Willkür des AG stark
eingrenzen.

Tja, da haben wir nur RiesenFlitzPiepen.

Wer hat die denn gewählt?

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

zweite Frage:

2.) Die beste Variante: Betriebsrat wählen. Dieser hätte
Mitbestimmungsrechte und könnte die Willkür des AG stark
eingrenzen.

Tja, da haben wir nur RiesenFlitzPiepen.

Wer hat die denn gewählt?

Und wer von den „nichtFlitzPiepen“ war bereit zu kandidieren…

Gruß, Karin

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