Hallo Rechtsexperten?
Mal eine Frage an die Anwaltskollegen unter Euch:
Sprechen eigentlich irgendwelche berufs- oder standesrechtlichen Regelungen dagegen, dass ein zugelassener Rechtsanwalt gleichzeitig als Handelsvertreter i.S. §§ 84 ff HBG tätig wird???
Mir fällt da spontan nichts ein… irre ich mich?
Ob diese Konstellation klug, wirtschaftlich sinnvoll oder zeitlich machbar ist, soll hier bitte nicht diskutiert werden.
Für sachkundige Einschätzungen wäre ich dankbar.
Gruß
Martin