Halteranfrage

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Mär 2004

Hallo zusammen

Nehmen wir mal an, dein Auto wurde angefahren und hat ein leichte Schramme abbekommen. Zufällig hat man die Autonummer des Verursachers mitbekommen. Wo kann man eine Halteranfrage machen, ohne gleich eine Behörde ( Polizei, Zulassungsstelle, Versicherung ... ) einzuschalten.

Gruss
KK

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Halteranfrage

    Gibt's in Deutschland keine Nummernbücher wie in der Schweiz ?
    Da stehen alle drin..Verkaufen Versicherungen, AutoCLubs etc..

    • Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
      off topic

      Hoi Roschee

      Da giits nöd im Düütsche !

      Selbst in der Schweiz gibt es das nicht in allen Kantonen. Versuchs mal in Züri!

      Gruss
      Poppet

  2. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Halteranfrage

    Hallo!

    Meines Wissens kannst du nach § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) beim Straßenverkehrsamt (zuständige Dienststelle weiss ich gerade nicht) mit einem schriftlichen, formlosen Antrag eine Halteranfrage stellen. Grundlage ist jedoch ein berechtigtes Interesse (z.B. Unfall).

    mfG Dirk

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Halteranfrage

    Hallo KK,

    wenn Dein Auto angefahren wurde, warum willst Du denn nicht seine versicherung einschalten? Die kannst Du ganz einfach beim Zentralruf der Kfz-Versicherer (Telefonbuch) rausfinden. Wenn Du den Schaden lieber direkt abwickeln willst kannst Du über die Versicherung dies anfragen lassen. Die Polizei musst Du deswegen nicht gleich einschalten.
    Gruß
    Christian [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Halteranfrage

      Hallo KK,

      wenn Dein Auto angefahren wurde, warum willst Du denn nicht
      seine versicherung einschalten? Die kannst Du ganz einfach
      beim Zentralruf der Kfz-Versicherer (Telefonbuch) rausfinden.
      Wenn Du den Schaden lieber direkt abwickeln willst kannst Du
      über die Versicherung dies anfragen lassen. Die Polizei musst
      Du deswegen nicht gleich einschalten.
      Gruß
      Christian
      ***

      Hallo Christian,
      der Zentralruf gibt nur Versicherungsgesellschaften raus, aber auch nur, wenn man Kfz-Kennzeichen UND Halter angeben kann. Ist also hier keine Möglichkeit.
      Gruß Ann

  4. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Halteranfrage

    Moien!

    Mal abgesehen davon, daß jeder halbwegs gescheite direkt Strafanzeige erstattet wegen Fahrerflucht (wodurch man auch die Adresse bekommt) hast du ja bereits Adrssen bekommen!

    Gruß

    Bernd

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