Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004

Hallo,
angenommen, jemand hat eine umfangreiche Videosammlung, die fast ausschließlich von Premiere aus dem Fernsehen aufgenommen wurde und möchte diese Kassetten nun verkaufen. Müssen die Filme vorher gelöscht werden oder kann man sie "mitverkaufen"?

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

    Hallo, angenommen, jemand hat eine umfangreiche Videosammlung, die
    fast ausschließlich von Premiere aus dem Fernsehen aufgenommen
    wurde und möchte diese Kassetten nun verkaufen. Müssen die
    Filme vorher gelöscht werden oder kann man sie "mitverkaufen"?
    fragen wir doch einmal andersherum: Du kaufst ein Paket CD-RW und kopierst darauf MS-Office (private Sicherheitskopie). Was meinst, wie die Rechtslage dann aussieht?

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

      fragen wir doch einmal andersherum: Du kaufst ein Paket CD-RW
      und kopierst darauf MS-Office (private Sicherheitskopie). Was
      meinst, wie die Rechtslage dann aussieht?
      Zwischen Software und Filmen bestehen aber juristisch Unterschiede.
      Dennoch wäre das geschilderte so nicht erlaubt. Die unentgeltliche Weitergabe von Privatkopien von Filmen und Tonträgern (nicht Software!) im Freundeskreis allerdings schon.

      LG
      Stuffi

      • Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

        fragen wir doch einmal andersherum: Du kaufst ein Paket CD-RW
        und kopierst darauf MS-Office (private Sicherheitskopie). Was
        meinst, wie die Rechtslage dann aussieht?
        Zwischen Software und Filmen bestehen aber juristisch
        Unterschiede.
        Schon klar. Interesanterweise ist sich jeder der Unrechtmäßigkeit der Weitergabe von Software bewußt, während sie bei Ton und Bild irgendwie keinen interesseiert (mal abgesehen von der Möglichkeit, nicht kopiergeschützte Werke in begrenztem Maße im Freundes- bzw. Familienkreis zu weiterzugeben). Daher mein Beispiel.

        Gruß,
        Christian

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

          (mal
          abgesehen von der Möglichkeit, nicht kopiergeschützte Werke in
          begrenztem Maße im Freundes- bzw. Familienkreis zu
          weiterzugeben). Daher mein Beispiel.
          Genau das ist der Unterschied. Deswegen passt das Beispiel ja nicht.
          Wenn der Käufer zB ein Freund ist, ist dieses Geschäft durchaus legal, was es bei Software nicht wäre.

          LG
          Stuffi

          • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

            abgesehen von der Möglichkeit, nicht kopiergeschützte Werke in
            begrenztem Maße im Freundes- bzw. Familienkreis zu
            weiterzugeben). Daher mein Beispiel.
            Genau das ist der Unterschied. Deswegen passt das Beispiel ja
            nicht.
            Wenn der Käufer zB ein Freund ist, ist dieses Geschäft
            durchaus legal, was es bei Software nicht wäre.
            Mein Anliegen war es, eine gewisse Sensibilität zu erzeugen. Grundsätzlich ist die Weitergabe von Bild und Ton genauso verboten wie die von Software. Für Bild und Ton gibt es eine urteilsbasierende Ausnahme, aber nur die scheint sich in den Köpfen zu halten und nicht das grundsätzliche Verbot.

            Insofern wollte ich nicht nur die Antwort in den Raum plappern - am besten noch gewürzt mit der o.g. Ausnahme - sondern auch zum Denken anregen. Leider hast Du jetzt wieder primär darauf hingewiesen, daß es bei Bild und Ton diese unseelige Ausnahme gibt.

            Gruß,
            Christian

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

              Leider hast Du jetzt wieder primär darauf
              hingewiesen, daß es bei Bild und Ton diese unseelige Ausnahme
              gibt.
              Geanu das war mein Ziel - ich kann nämlich nichts unseliges daran erkennen, dem Bürger eine gewisse Freiheit im Umgang mit von ihem erworbenen Produkten zu ermölichen.
              Außerdem ist das kein Almosen der Content-Industrie, sondern wird durch diverse Abgaben auf Leermedien etc. abgegolten.
              Zum Thema urteilsbasiert: §53 UrhG
              Leider versuchen gewisse Lobbies in letzter Zeit, die Rechtslage zu Ungeunsten des Kunden zu verschieben.

              LG
              Stuffi

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

              Geanu das war mein Ziel - ich kann nämlich nichts unseliges
              daran erkennen, dem Bürger eine gewisse Freiheit im Umgang mit
              von ihem erworbenen Produkten zu ermölichen.
              Außerdem ist das kein Almosen der Content-Industrie, sondern
              wird durch diverse Abgaben auf Leermedien etc. abgegolten.
              Fein. Die Waren im Supermarkt sind auch versichert. Warum nicht einfach mitnehmen? Nehmen wir das Recht in unsere Hand, wir wissen eh besser als alle anderen, was richtig und was falsch ist. Zum Thema urteilsbasiert: §53 UrhG
              Es ging mir darum, daß der private Gebrauch per Urteil genauer definiert wurde. Leider versuchen gewisse Lobbies in letzter Zeit, die
              Rechtslage zu Ungeunsten des Kunden zu verschieben.
              Ja, ich finde es auch immer wieder unverschämt, daß andere Menschen ihr Eigentum und ihre Recht schützen wollen. Fiese Sache das.

              Gruß,
              Christian

  2. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht - Verkauf von Videokassetten

    Hallo,
    angenommen, jemand hat eine umfangreiche Videosammlung, die
    fast ausschließlich von Premiere aus dem Fernsehen aufgenommen
    wurde und möchte diese Kassetten nun verkaufen. Müssen die
    Filme vorher gelöscht werden oder kann man sie "mitverkaufen"?
    Hi Maria,
    Auskunft natürlich ohne Gewähr:
    der Fall ist klar durch die Verkaufsabsicht, wodurch also in geschäftlicher Weise eine Nutzung beabsichtigt ist und Urheberrechte berücksichtigt werden müssen. Löschen mußt Du nur, falls die Rechteinhaber Dir keine Lizenzen, für die Du Dich bemühen solltest, geben wollen. Ob Premiere linzenzvergabeberechtigt, ist anzufragen.
    Vielleicht haben sie sogar Interesse, daß Du Werbung für sie machst. Aber fragen würde ich immer, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
    Gruß
    Chris

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