Hallo,
angenommen, jemand hat eine umfangreiche Videosammlung, die fast ausschließlich von Premiere aus dem Fernsehen aufgenommen wurde und möchte diese Kassetten nun verkaufen. Müssen die Filme vorher gelöscht werden oder kann man sie „mitverkaufen“?
Hallo,
angenommen, jemand hat eine umfangreiche Videosammlung, die
fast ausschließlich von Premiere aus dem Fernsehen aufgenommen
wurde und möchte diese Kassetten nun verkaufen. Müssen die
Filme vorher gelöscht werden oder kann man sie „mitverkaufen“?
fragen wir doch einmal andersherum: Du kaufst ein Paket CD-RW und kopierst darauf MS-Office (private Sicherheitskopie). Was meinst, wie die Rechtslage dann aussieht?
Gruß,
Christian
fragen wir doch einmal andersherum: Du kaufst ein Paket CD-RW
und kopierst darauf MS-Office (private Sicherheitskopie). Was
meinst, wie die Rechtslage dann aussieht?
Zwischen Software und Filmen bestehen aber juristisch Unterschiede.
Dennoch wäre das geschilderte so nicht erlaubt. Die unentgeltliche Weitergabe von Privatkopien von Filmen und Tonträgern (nicht Software!) im Freundeskreis allerdings schon.
LG
Stuffi
fragen wir doch einmal andersherum: Du kaufst ein Paket CD-RW
und kopierst darauf MS-Office (private Sicherheitskopie). Was
meinst, wie die Rechtslage dann aussieht?Zwischen Software und Filmen bestehen aber juristisch
Unterschiede.
Schon klar. Interesanterweise ist sich jeder der Unrechtmäßigkeit der Weitergabe von Software bewußt, während sie bei Ton und Bild irgendwie keinen interesseiert (mal abgesehen von der Möglichkeit, nicht kopiergeschützte Werke in begrenztem Maße im Freundes- bzw. Familienkreis zu weiterzugeben). Daher mein Beispiel.
Gruß,
Christian
(mal
abgesehen von der Möglichkeit, nicht kopiergeschützte Werke in
begrenztem Maße im Freundes- bzw. Familienkreis zu
weiterzugeben). Daher mein Beispiel.
Genau das ist der Unterschied. Deswegen passt das Beispiel ja nicht.
Wenn der Käufer zB ein Freund ist, ist dieses Geschäft durchaus legal, was es bei Software nicht wäre.
LG
Stuffi
abgesehen von der Möglichkeit, nicht kopiergeschützte Werke in
begrenztem Maße im Freundes- bzw. Familienkreis zu
weiterzugeben). Daher mein Beispiel.Genau das ist der Unterschied. Deswegen passt das Beispiel ja
nicht.
Wenn der Käufer zB ein Freund ist, ist dieses Geschäft
durchaus legal, was es bei Software nicht wäre.
Mein Anliegen war es, eine gewisse Sensibilität zu erzeugen. Grundsätzlich ist die Weitergabe von Bild und Ton genauso verboten wie die von Software. Für Bild und Ton gibt es eine urteilsbasierende Ausnahme , aber nur die scheint sich in den Köpfen zu halten und nicht das grundsätzliche Verbot.
Insofern wollte ich nicht nur die Antwort in den Raum plappern - am besten noch gewürzt mit der o.g. Ausnahme - sondern auch zum Denken anregen. Leider hast Du jetzt wieder primär darauf hingewiesen, daß es bei Bild und Ton diese unseelige Ausnahme gibt.
Gruß,
Christian
Leider hast Du jetzt wieder primär darauf
hingewiesen, daß es bei Bild und Ton diese unseelige Ausnahme
gibt.
Geanu das war mein Ziel - ich kann nämlich nichts unseliges daran erkennen, dem Bürger eine gewisse Freiheit im Umgang mit von ihem erworbenen Produkten zu ermölichen.
Außerdem ist das kein Almosen der Content-Industrie, sondern wird durch diverse Abgaben auf Leermedien etc. abgegolten.
Zum Thema urteilsbasiert: §53 UrhG
Leider versuchen gewisse Lobbies in letzter Zeit, die Rechtslage zu Ungeunsten des Kunden zu verschieben.
LG
Stuffi
Geanu das war mein Ziel - ich kann nämlich nichts unseliges
daran erkennen, dem Bürger eine gewisse Freiheit im Umgang mit
von ihem erworbenen Produkten zu ermölichen.
Außerdem ist das kein Almosen der Content-Industrie, sondern
wird durch diverse Abgaben auf Leermedien etc. abgegolten.
Fein. Die Waren im Supermarkt sind auch versichert. Warum nicht einfach mitnehmen? Nehmen wir das Recht in unsere Hand, wir wissen eh besser als alle anderen, was richtig und was falsch ist.
Zum Thema urteilsbasiert: §53 UrhG
Es ging mir darum, daß der private Gebrauch per Urteil genauer definiert wurde.
Leider versuchen gewisse Lobbies in letzter Zeit, die
Rechtslage zu Ungeunsten des Kunden zu verschieben.
Ja, ich finde es auch immer wieder unverschämt, daß andere Menschen ihr Eigentum und ihre Recht schützen wollen. Fiese Sache das.
Gruß,
Christian
Hallo,
angenommen, jemand hat eine umfangreiche Videosammlung, die
fast ausschließlich von Premiere aus dem Fernsehen aufgenommen
wurde und möchte diese Kassetten nun verkaufen. Müssen die
Filme vorher gelöscht werden oder kann man sie „mitverkaufen“?
Hi Maria,
Auskunft natürlich ohne Gewähr:
der Fall ist klar durch die Verkaufsabsicht, wodurch also in geschäftlicher Weise eine Nutzung beabsichtigt ist und Urheberrechte berücksichtigt werden müssen. Löschen mußt Du nur, falls die Rechteinhaber Dir keine Lizenzen, für die Du Dich bemühen solltest, geben wollen. Ob Premiere linzenzvergabeberechtigt, ist anzufragen.
Vielleicht haben sie sogar Interesse, daß Du Werbung für sie machst. Aber fragen würde ich immer, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Gruß
Chris