Haftung für Schulden
Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004
Hallo,
jemand lebt mit jemanden zusammen(nicht verheiratet
oder eingetragene Lebensgemeinschaft).
Muss der eine für die Schulden des anderen aufkommen weil sie zusammen in einem Haushalt wohnen?
Danke Claire
