unerwünschte Lieeferung

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004

Hallo allerseits.

Stellt euch den folgenden Fall vor:

Die Person P bekommt Ende Dezember im Jahr xxx1 vom Versandhaus Q zwei Pakete geliefert, von denen sie keines Bestellt hatte. Die Lieferungen werden nicht direkt abgewiesen, da sie in Abwesenheit der Person P von der Hausverwaltung empfangen werden.
Person P meldet sich Ende Dezember und Anfang Januar mehrfach telefonisch beim Versandhaus Q, das zusichert, die Waren wieder abholen zu lassen, allerdings tut sich nichts. Da die Pakete schwer und sperrig sind und P kein Auto besitzt und auch keine Bekannten mit Auto hat, kann sie die Pakete auch nicth zur Post bringen und zurücksenden.
Fast 3 Monate später, also Anfang März xxx2, bekommt P eine Mahnung und eine Rechnung für die beiden Lieferungen. Er meldet sich ein letztes Mal beim Versandhaus, um die Lieferungen abholen zu lassen.

Was kann P tun, um endlich seine Ruhe zu haben, falls wieder nichts geschieht?
Wie lange muß P die unerwünschten Waren überhaupt aufbewahren?

Danke für Antworten!

Grüße Feldmarschall

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: unerwünschte Lieeferung

    hi, Was kann P tun, um endlich seine Ruhe zu haben, falls wieder
    nichts geschieht?
    Wie lange muß P die unerwünschten Waren überhaupt aufbewahren?
    wie lange ist mir unbekannt (bestimmt ein s.g. "angemessener zeitraum")

    allerdings muss p die packete so aufbewahren, wie er üblicherweise seine sachen aufbewahrt. wenn er diese in den keller stellt, wird es sein schaden nicht sein

    (das bgb hilft dir da)

    gruss d.

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!