Mal angenommen Einige Blätter eines Vertrages und einer Annahmeerklärung sind mit Heftklammern verklammert und verklebt.
Die Annahmeerklärung ist unterschrieben und bezieht sich auf den nachfolgend angeklammerten Vertrag,
Erfüllt das Abtrennen der Blätter die den Vertrag darstellen die Merkmale des §267StGB
Johannes
eine juristische Antwort ist: Es kann sein, daß… Es kommt also darauf an, was abgetrennt wurde und zu welchem Zweck. Wenn ein mürbes Papier die Klammerung nicht mehr aushält und man dann die Teile mit einer Büroklammer zusammenfaßt, gibt es strafrechtlich keine Probleme. Wer aber, lasse Dir den Text des Gesetzes auf der Zunge zergehen, mit den Einzelteilen Unfug macht, manipuliert, täuscht (usw.) dann ist der Staatsanwalt dran - zum Prüfen des Sachverhaltes.
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Der Staatsanwalt sagt das eine Gewisse Festigkeit nicht vorhanden ist bei 2 Heftklammern bei insgesamt 5 Blättern.
Was kann man tun Johannes
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Wenn ich das wüßte. Es kommt nämlich auf den Sachverhalt, der dahintersteht an. Wenn der Staatsanwalt schon seinen Kommentar abgegeben hat, dann lasse ihn weitermachen. § 267 StGB ist kein Antragsdelikt, sondern einer, wo der Staat aktiv werden muß. Wenn der natürlich keine Lust hat, was zu tun, dann schalte einen Anwalt ein (bei zivilrechtlichen Ansprüchen).
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Hi Johannes,
eh ich einen falschen Tip gebe, schau bei nächster Gelegenheit bei einer Behörde (Rathaus, Gericht usw.) bei der dortigen Urkundsstelle vorbei und die netten Beamten erklären Dir in ihrer öffentlichen Dienstzeit ausführlich, was eine Urkunde ausmacht.
Tschüß
Chris
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