Re^4: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch
Hallo
der genannte Fall handelte nicht von drei Bewerbungsgesprächen
in der gleichen Stadt sondern von einem in einer Stadt.
Es ist für die Fragenden hier nicht hilfreich,
Grenzfälle zu kreieren oder deren Anfragen umzudefinieren.
Beschränken wir uns doch auf die Beantwortung der wirklich
gestellten Fragen und stellen nicht Neue in den Raum.
Ich wollte Dir nur verdeutlichen, daß die Frage längst korrekt beantwortet war und Du hingegen eine falsche Aussage gemacht und damit unnötig zur Verwirrung beigetragen hast. Es ist eben genauso falsch, daß der AG grundsätzlich die Kosten vom Wohnort zur Stelle des Vorstellungsgespräches tragen muß, wie es im hier erfragten Fall auch falsch ist, daß eben diese Kosten dem AG gegenüber erhoben werden können.
Das Beispiel war eben nur ein Beispiel. Wenn sich der Hamburger AN aus einem anderen (privaten oder beruflichen) Grund eh in der Stadt München befunden hat, wären auch selbst bei nur einem Vorstellungsgespräch keine Fahrtkosten von Hamburg nach München geltend zu machen. Entscheidend sind die tatsächlich entstandenen Kosten und nicht die Kosten, die entstehen würden, wenn...
Gruß,
LeoLo