Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004

Hallo zusammen,

ich hätte mal gern eure "Meinung" zu Fahrkostenerstattungen zum Bewerbungsgespräch. Beispeil: Bewerber wohnt in A und ist zu Besuch in B. Als er zurüch von B nach A fahren will, fährt er nach C zum Bewerbungsgepräch. (C liegt kurz hinter B) Nun will er Geld zurüch von A nach C haben, da er ja in A wohnt.

Geht das? Oder muss er von B nach C beantragen?

Verwirrter Gruß
Mario

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

    Hallo

    Von B nach C

    Gruß,
    LeoLo [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

      Hallo zusammen,

      ich hätte mal gern eure "Meinung" zu Fahrkostenerstattungen
      zum Bewerbungsgespräch. Beispeil: Bewerber wohnt in A und ist
      zu Besuch in B. Als er zurüch von B nach A fahren will, fährt
      er nach C zum Bewerbungsgepräch. (C liegt kurz hinter B) Nun
      will er Geld zurüch von A nach C haben, da er ja in A wohnt.

      Geht das? Oder muss er von B nach C beantragen?

      Verwirrter Gruß
      Mario
      Hallo

      Von B nach C
      Servus!

      Warum nicht B->C und C->A, das wäre doch auch korrekt, oder?

      Grüße

      Jens

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

        Hallo

        Wenn er von C dann auch nach A gefahren ist, hast Du Recht. Ich war jetzt davon ausgegangen, daß hier nur die Rechtslage wegen des Hinwegs erfragt wurde. Insofern gut, daß Du es anmerkst. Ist er nach dem Gespräch auch wieder nach B gefahren und hat dort noch ein schönes Wochenende verbracht, dann wäre es b->c und c->b.

        Gruß,
        LeoLo [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

          Hallo und danke für die Antworten,
          das heißt ja man kann einmal die Kosten von B-->C und C-->A ansetzen, wenn er dann weiter fährt!?

          Gruß Mario

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

            Hallo das heißt ja man kann einmal die Kosten von B-->C und
            C-->A ansetzen, wenn er dann weiter fährt!?

            Gruß Mario
            Ja.

            Es sind die tatsächlich entsandenen Kosten abzurechnen, allerdings maximal in der Höhe, die der AG erwarten durfte (wenn Du also ein Charterflugzeug gemietet hättest, um dahin zu kommen, wäre das i.d.R. etwas überzogen :o)).

            Gruß,
            LeoLo

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

    Hallo Mario,

    der Gesetzgeber sagt:
    "Nach den §§ 662 bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen. Dies schließt neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch etwaige Verpflegungskosten mit ein."

    Also kannst Du grundsätzlich die Fahrtkosten von deinem Wohnort
    zum Ort des Arbeitgebers und zurück einfordern. Dies wäre hier also
    von A nach C und wieder zurück nach A.
    Der Abstecher über B ist dein Privatvergnügen und ist nicht einforderbar.
    Wenn Du kulanterweise die kürzere Strecke B nach C für die Hinreise mit in die Rechnung einbeziehst ist das ein Entgegenkommen von Dir dem Arbeitgeber gegenüber.
    Forderst Du die Reisekosten nicht ein, kannst Du sie mit Deiner nächsten Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen.

    Gruß

    Christian

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

      Hallo Christian

      Dir ist vermutlich gar nicht aufgefallen, daß Du dich selber widerlegst oder?

      Erst zitierst Du:
      muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im
      Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen.

      und daraus folgerst Du:
      Also kannst Du <b<grundsätzlich die Fahrtkosten von deinem Wohnort zum Ort des Arbeitgebers und zurück einfordern.

      Das widerspricht sich...

      Um es Dir zu verdeutlichen:
      Ein Bewerber wohnt in Hamburg und bewirbt sich auf drei Stellen in München. Alle drei Vorstellungsgespräche finden am selben Tag statt. Deiner Interpretation nach könnte der Bewerber jetzt drei mal abkassieren und (grob überschlagen) 693,00€ (km-Geld) + 270 € (Hotelkosten) + 30€ (Verpflegungskosten), also insgesamt 993,00€ geltend machen kann. Whaow! Netter Tagesverdienst. Man sollte seinen Beruf aufgeben und sich einfach nur noch bewerben und eine Villa kaufen.

      Solchen Denkweisen zufolge haben wir es unter anderem auch zu "verdanken", daß die Kostenübernahme vermehr von den Firmen ausgeschlossen wird...

      Gruß,
      LeoLo [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

        Lieber LeoLo,

        der genannte Fall handelte nicht von drei Bewerbungsgesprächen
        in der gleichen Stadt sondern von einem in einer Stadt.

        Es ist für die Fragenden hier nicht hilfreich,
        Grenzfälle zu kreieren oder deren Anfragen umzudefinieren.

        Beschränken wir uns doch auf die Beantwortung der wirklich
        gestellten Fragen und stellen nicht Neue in den Raum.

        Gruß

        Christian

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Fahrkostenersattung Bewerbungsgespräch

          Hallo der genannte Fall handelte nicht von drei Bewerbungsgesprächen
          in der gleichen Stadt sondern von einem in einer Stadt.

          Es ist für die Fragenden hier nicht hilfreich,
          Grenzfälle zu kreieren oder deren Anfragen umzudefinieren.

          Beschränken wir uns doch auf die Beantwortung der wirklich
          gestellten Fragen und stellen nicht Neue in den Raum.
          Ich wollte Dir nur verdeutlichen, daß die Frage längst korrekt beantwortet war und Du hingegen eine falsche Aussage gemacht und damit unnötig zur Verwirrung beigetragen hast. Es ist eben genauso falsch, daß der AG grundsätzlich die Kosten vom Wohnort zur Stelle des Vorstellungsgespräches tragen muß, wie es im hier erfragten Fall auch falsch ist, daß eben diese Kosten dem AG gegenüber erhoben werden können.

          Das Beispiel war eben nur ein Beispiel. Wenn sich der Hamburger AN aus einem anderen (privaten oder beruflichen) Grund eh in der Stadt München befunden hat, wären auch selbst bei nur einem Vorstellungsgespräch keine Fahrtkosten von Hamburg nach München geltend zu machen. Entscheidend sind die tatsächlich entstandenen Kosten und nicht die Kosten, die entstehen würden, wenn...

          Gruß,
          LeoLo



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!