Reihenhaus, Dachrinnen

Hallo Leute!

Folgende Situation:
Es gibt drei Reihenhäuser, 1, 2 und 3. Alle stehen nebeneinander und haben 3 verschiedenen Eigentümer.
Jetzt ist es so, dass die Dachrinnen miteinander verbunden sind und somit das Regenwasser über die Dachrinnen zu Haus 3 rüberfließt und dort im Fallrohr verschwindet.
Die Frage(n):
Müssen sich die Eigentümer von Haus 1 und 2 an Reparaturen der Dachrinne von Haus 3 beteiligen?
Und wenn ja, in welcher Höhe?
Und müsste sich Eigentümer 3 dann auch an Reparaturn an den Dachrinnen der Häuser 1 und 2 beteiligen?

Schon mal vielen Dank!

Gruß
Christian

Hallo Christian,

ein Blick in den Kaufvertrag einschliesslich in die Gemeinschaftsordnung klärt diese Frage.

Christian

Hallo Christian,

dito :smile:

ein Blick in den Kaufvertrag einschliesslich in die
Gemeinschaftsordnung klärt diese Frage.

Das ist ein Ansatz. Danke!

Gab es Gemeinschaftsordnungen eigentlich auch schon 1920? Na ja, wir werden sehen.

Danke und Gruß
Christian