Im Internet: Beleidigungen und Drohungen per EMail

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004

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11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
    Re: Im Internet: Beleidigungen und Drohungen per E

    Hallo,
    wenn ihr/du genug Beweise habt (Textkopien etc.) anzeige.Die IP habt ihr doch, dann kann der Anwalt auch die Daten dazu bekommen. Es gab schon einige Verfahren wegen bedrohung in Foren. Nur Mut.
    Gruß Mario

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Im Internet: Beleidigungen und Drohungen per

      Das Problem ist, dass ich für sowas nicht gleich einen Anwalt einschalten (das hat man davon, Rechtschutz gilt nur für Miet- und Arbeitsrecht).
      Ich habe mich bei AOL erstmal erkundigt (warte noch auf Antwort) an wen man sich wenden muss, in solchen Fragen.
      Vielleicht kommt man auch ohne Anwalt an die Nutzerdaten ran.
      Nun denn, ich werde morgen wahrscheinlich zur Polizei gehen und hoffen, dass es da welche gibt, die ein wenig bewandert sind im Internet. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Im Internet: Beleidigungen und Drohungen per

      Bedrohung §241 ist ein Privatklagedelikt das bedeutet Du hast erst die Kosten auf denen Du sitzenbleibst wenn der nichts hat.

      Wenn Du das hier machst kommt der Forenbetreiber und löscht sonwas

      das ist auch der Hinweis was Du tun solltest

      Johannes [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        könntest du mal aufhören....

        hier STÄNDIG völlig falsch Aussagen zu posten!

        Gruß
        Bernd

        • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
          könntest Du besser lesen würdest Du n. schreiben

          Bedrohungen n. 241 werden vom Gesetzgeber nicht so gesehen wie eine Ankündigung zum Mord oder so.

          Sondern Wie eine Kneipenrauferei betrachtet wo dann eine sagt den bring ich um ohne tatsächliche Tatabsicht.

          Wie 185 186 187 223 123 StGB Privatklagedelikte.
          Öffendliches Interesse in der Regel NULL


          Johannes.




          hier STÄNDIG völlig falsch Aussagen zu posten!

          Gruß
          Bernd

  2. Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
    Re: Im Internet: Beleidigungen und Drohungen per E

    Hallo Olaf,
    gibt bitte nichts auf den Müll von Johannes.
    Wenn Deiner Meinung nach eine Straftat vorliegt, gehe zur Polizei und erstatte Anzeige. Die Untersuchung erfolgt gemäß § 163 StPO. Erst der Staatsanwalt kein ein Delikt möglicherweise auf den Privatklageweg verweisen.
    Übrigens noch folgende Rechtsgrundlage, die für derartige Fälle greift:§ 100g
    (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere eine der in § 100a Satz 1 genannten Straftaten, oder mittels einer Endeinrichtung (§ 3 Nr. 3 des Telekommunikationsgesetzes) begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht oder durch eine Straftat vorbereitet hat, darf angeordnet werden, dass diejenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, unverzüglich Auskunft über die in Absatz 3 bezeichneten Telekommunikationsverbindungsdaten zu erteilen haben, soweit die Auskunft für die Untersuchung erforderlich ist. Dies gilt nur, soweit diese Verbindungsdaten den Beschuldigten oder die sonstigen in § 100a Satz 2 bezeichneten Personen betreffen. Die Auskunft darf auch über zukünftige Telekommunikationsverbindungen angeordnet werden.

    (2) Die Erteilung einer Auskunft darüber, ob von einem Telekommunikationsanschluss Telekommunikationsverbindungen zu den in Absatz 1 Satz 2 genannten Personen hergestellt worden sind, darf nur angeordnet werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

    (3) Telekommunikationsverbindungsdaten sind:

    1. im Falle einer Verbindung Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennung sowie Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung,
    2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit,
    3. vom Kunden in Anspruch genommene Telekommunikationsdienstleistung,
    4. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit.

    Also, ab zur Polizei - da werden sie gehiolfen!

    Dachsgruß [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re: Danke, Sternchen! o.T.


        Wenn Du tatsächlich den Rat befolgst, dann wir es mutmaßlich so ablaufen:
        1) Anzeige g.g den Angeschuldigten w.g. §240StGB Bedrohung. Die Polizei gibt das zur Staatsanwaltschaft die entscheidet ob die etwas unternehmen.

        Wärst Du Beamter, dann würde das öffentliche Interesse bejaht. Als "Normalverbraucher in der Regel nicht"

        2) Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren einstellen, ohne Ermittlungen anzustellen, die kosten Geld und das ist nicht da, so bleiben solche Lappalien Bürgersache.

        Die werden Dir empfehlen, den Privatklageweg zu beschreiten. Du selbst kannst aber nicht die Herausgabe der personenbezogenen Daten verlangen sondern nur ein Anwalt - und dann wird passieren, was ich schon geschrieben habe. Es beginnt für Dich das landen in der Kostenfalle inclusive dem vorstrecken der Kosten des Angeschuldigten für seinen Anwalt, (das kann und wird er verlangen) und Deinen Anwalt als Praxisgebühr. UND dann.... Beweise, das DER das getan hat und nicht ein Unbefugter an seinem Rechner usw. usw. Ende wie das "Hornberger Schießen"

        Drum Denke, bevor Du Sternchen verteilst, für einen Rat der nur kostet aber nichts bringt.

        Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

        Als Beamter mit freier Heilfürsorge und voller Kostenerstattung inklusive kostenlosem Vollrechtsschutz hat der Dachs es leicht, Ratschläge zu erteilen, die unter dem Strich, außer Lauferei, nichts bringen.

        Eine Beschwerde beim Seitenbetreiber und der Bitte um Ausschluss des Misstäters kostet nichts und ist am wirksamsten, wenn der dich bleidigt bedroht und was sonst noch fliegt er raus.

        Schönen Sonntag noch

        Johannes

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^2: Danke, Sternchen! o.T.

          Aus deinen Worten spricht ein geballtes Maß an Unkenntnis und, auf meine Person bezogen, ein gerüttelt Maß an Sozialneid!
          Ehrlich gesagt - ich kann mit beidem leben.
          Wer oder was gibt dir eigentlich die Kompetenz, hier solche Texte abzulassen? Hast du irgendwann einmal eine Nacht auf einem Gesetzbuch geschlafen oder was hat dir dermaßen das Hirn vernebelt? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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