Re: Was tun als Gläubiger - Teil 2
Hallo Wissende,
falls sich noch jemand daran erinnert, es besteht ein
vollstreckbarer Titel, dessen Schuldner heimlich still und
leise Privatinsolvenz angemeldet hatte. Der Insolvenzverwalter
hat vor 3 Monaten alle Unterlagen per Einschreiben/Rückschein
erhalten.
Nach welchem Zeitraum sollte der Insolvenzverwalter reagiert
haben, und wohin kann man sich wenden, wenn er das nicht tut?
Schon mal Danke für´s Nachdenken.
Hallo,
mit dem vollstreckbaren Titel läuft der Gerichtsvollzieher beim Gläubiger auf und versucht dort zu vollstrecken. Will heißen er versucht das Geld i.H. des Titels in bar mitzunehmen. Ist dies nicht möglich, wird gepfändet. Ist nicht zu pfänden wird zur Eidesstattlichen Versicherung geladen.
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur durch Zahlung verhindert-, muß ansonsten abgeleistet werden.
Der Schuldner könnte die EV noch abwenden, wenn er glaubhaft versichtert, die geschuldete Summe kurzfristig zu zahlen. Dies kann er nur mit dem Angebot von Ratenzahlungen in angemessener Höhe und mit angemessener Anzahlung machen, wobei die Schuld in max. 6 aufeinanderfolgenden, monatlichen Raten beglichen werden muß.
Die erste Rate ist die angemessene Anzahlung, die also mindestens in Höhe von 1/6tel der Schuld geleistet werden muß.
Diese "letzte Chance", zur Abwendung der EV, setzt obendrein das Einverständnis des Gläubigers voraus, welches zunächst vom Gerichtsvollzieher unterstellt wird.
Wenn der Gläubiger interveniert und damit nicht einverstanden ist, kommt der Gerichtsvollzieher wieder und es wird entweder die Gesamtschuld gezahlt oder die EV abgeleistet.
Wurde vom Gläubiger EV abgeleistet, werden die Karten neu gemischt. Es wird ein Vermögensverzeichnis erstellt (wenn noch was vorhanden) und der Gläubiger bekommt diese Vermögensliste vom Gericht vorgelegt. Hier kann er sehen, wo und wie er was, dahingehend verwerten (lassen) kann, sich schadlos zu halten.
Allerdings werden zunächst noch vorrangige Forderungen Dritter bedient und es bleibt zu hoffen, daß der Gläubiger mit seiner Forderung nicht so nachrangig angesiedelt ist, daß für ihn noch etwas dabei übrig bleibt.
Ansonsten bleibt dem Gläubiger nur der Titel. Sowie der Schuldner wieder zu Geld kommt, kann dann das Spielchen wieder von vorn betrieben werden.
Gruß
Gerhard