Tiefpreisgarantie MediaMarkt - Betrugsversuch?

guten abend,

-eine person hat kenntnis vom werbeversprechen der „tiefstpreisgarantie“ im mediamarkt

-zur sicherheit lässt sich diese person nochmals von der kundenbetreuung des mediamarktes die definition „tiefstpreisgarantie“ zusenden

-die person sucht nach einem bestimmten technischen gerät und ermittelt am ort des lokalen mediamarktes einen dritten anbieter dessen angebot sie trotz des ca. 10% günstigeren preises gegenüber dem mediamarkt verneint

-die person begibt sich (zufällig mit einer dritten person) nun in den mediamarkt und will das gerät erwerben. ihr wird vom verkäufer gesagt, die tiefstpreisgarantie sei nur für die werbung und er würde das gerät nur zum höheren preis verkaufen.

-die person lehnt dankend ab und wendet sich mit der schilderung des vorganges an die überregionale kundenbetreuung, von dort wird die schilderung wieder dem regionalen mediamarkt zur stellungnahme zugeleitet…

-der regionale mediamarkt nimmt aber zum vorwurf keine stellung und schreibt wörtlich: …leider sind unsere Vorstellungen,wie wir mit Kunden umgehen mit Ihren Vorstellungen und Forderungen nicht vereinbar… und werden mit Ihnen auf diesem Niveau keine weitere Korrespondenz führen…

anmerkung:

-der person geht es zu diesem zeitpunkt schon nicht mehr um die differenz von ca. 10 euro
-die person ist selbst unternehmer (allerdings in einem anderen metier)und beabsichtigt, andere verbraucher von diesem sachverhalt zu informieren

zu den fragen der person:

-liegt hier ein betrungsversuch am kunden durch den mediamarkt vor?

-können der person (und wenn ja, welche) rechtsnachteile bei einer sachlichen veröffentlichung des gesamten schriftverkehrs im internet, einschliesslich der anmeldung bei suchmaschinen mit den metatags mediamarkt, betrugsversuch entstehen?

-welcher rahmen ist für eine solche schilderung angemessen und durch rechtssprechung zulässig?

-ist es sinnvoll, dem verbraucherschutz diesen sachverhalt zur prüfung vorzulegen?

-ist es sinnvoll, der staatsanwaltschaft diesen sachverhalt zur prüfung vorzulegen?

-gibt es änhliche erfahrungen im umgang mit dem mediamarkt?

-gibt es websites ala "meine erfahrungen mit… z.b. dem mediamarkt?

vielen dank für eure antworten im voraus und einen schönen abend wünscht euch

doxor

Hi,

ich versteh es nicht - warum kaufst Du nicht woanders - wenn Media-Markt weder den billigesten Preis hat, noch auch nur ansatzweise kundenfreundlich ist?

Ich beobachte Mediamarkt und Saturn hier am Ort - fast immer gibt es die Angebote woanders ebenfalls zum gleichen Preis - also von wegen „Billigstpreis“, Saturn bewirbt allerdings nicht die gleichen Produkte wie Mediamarkt (klar, wer scheißt sich schon den eigenen Stall zu?) und hat die Sonderangebote des anderen oft überhaupt nicht.

Wenn ich bei einem Produkt mal wegen dem „Tiefstpreis“ gefragt haben 8war mal bei ner DVD so), dann wurde er mir nach Rückanruf (was ein Aufwand…) auch gegeben.

Sonst: Wenn ich das schon im Vorfeld sehe - dann kauf ich sicher nicht bei Mediamarkt.

Wenn jemand was verspricht und nicht hält, dann kauf ich aber erst recht und ganz sicher woanders.

Grüße

Wendy

Hallo,
ich glaube du legst dich da mit den Verkehrten an. Die wieder 100 pro 20 Anwälte über den Spruch mit der Tiefpreisgarantie gesetzt haben um es Wasserdicht zu machen.
Es ist doch ne reine definitonssache: Das sind doch schon durch die gesamte Rabattsch… in Deutschland Tiefstpreise. Ob es der Tiefste ist wird nicht gesagt. Zum anderen sind die ganzen „Angebote“ keine Angebote im Wörtlichem Sinne, da es nur Preisempfehlungen sind. Der Kunde geht eigentlich zur Kasse und sagt „ok, zu dem empfohlenden Preis möchte ich kaufen“.
Also lasse es lieber. Eh du dich versiehst hast du eine Klage wegen Rufmord und den ganzen Kram an der Backe. DU bist Unternehmer; kümmer dich um dein Geschäft und lasse die anderen machen :wink: (und kauf woanders)
Gruß
Mario

Hallo,

es könnte sein, dass sich Verbraucherschutzverbände bzw. Mitbewerber des genannten Unternehmens sich für diesen Vorgang interessieren.
Die private Webpage dürfte eher gegnerische Anwälte interessiern.

einen schönen Abend

Hi,

hier von Betrug zu sprechen ist zu weit gegriffen.
Hier liegt erst einmal eine Täuschung des Kunden vor.
Zum zweiten liegt eine Verletzung des Wettbewerbsrecht vor.
D.h. nun, dass zum einen Mitbewerber und z.b. der Verbraucherschutzverein die Möglichkeit haben, den Markt
wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
bzw. wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerbs abzumahnen.
Als Privatperson hast Du diese Möglichkeit nicht.
Aber ruf’ doch einfach mal die zuständige Staatsanwaltschaft an.
Die geben Dir da gerne Auskunft.

Der Fall der Täuschung jedoch gibt Dir die Möglichkeit,
Regressansprüche (z.B. Erstattung der Fahrt- und Parkkosten)
gegen den Markt geltend zu machen.
Der gewünschte niedrige Preis läßt sich nicht erzwingen.

Nun, was kannst Du nun tun?
Wenn man etwas googelt und nach „Mediamarkt“ und „Tiefpreisgarantie“ sucht findet man doch so allerhand dreckige Wäsche.
Gerade die Tiefpreisgarantie scheint Mediamarkt so gar nicht gerne
einhalten zu wollen.
Auch wird das dadurch unterstrichen, dass nirgendwo dieses
Garantie im Internet schriftlich zu finden ist.
Dagegen gibt sie Dir der eine oder andere Mitbewerber von Mediamarkt
(z.B. Makromarkt) schriftlich.
Die eine oder andere gerichtliche Auseinandersetzung mit Verbraucherschützern und Mitbewerbern scheint auch schon stattgefunden zu haben.
Daher wäre es hier ratsam, sich an die zuständige Verbraucherschutzzentrale zu wenden. Möglichst mit Beweisen und/oder Zeugenaussagen. Wenn die genug Beschwerden auch anderer Verbraucher reinbekommen gehen die gegen den Markt vor.

Vom Publizieren dieses Falles in Zusammenhang mit den Worten „Betrug“
oder „Betrugsversuch“ würde ich abraten. Hier kann der MM rechtlich sehr schnell den Spies umdrehen und Dich wegen Verleumdung, übler Nachrede und Geschäftsschädigung verklagen oder abmahnen.
Jedoch spricht nichts gegen eine sachliche Veröffentlichung der Fakten und Sachlage.
Bezgl Metatags gibt es aktuell ein Urteil des Oberlandsgerichts Düsseldorfs vom 17. Februar 2004 (Az. I-20 U 104/03).
Laut diesem stellt die Verwendung fremder Marken und Unternehmenskennzeichen in html-Metatags keinen Verstoß gegen Marken- und Wettbewerbsrecht dar. (Quelle : http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Duesseld…).
Zwar ging es hier um Mitbewerber, jedoch wer eine HP betreibt und nur ein winzinges Werbepopup verwendet, dem kann ein finanzielles Interesse in der Verwendung von Markennamen unterstellt werden und damit ist der Betreiber der HP Wettbewerbsrechtlich greifbar.

HPs bezgl. unzufriedener MM-Kunden habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Aber googel halt einfach mal danach.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Christian