Offenbahrungseid

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Mär 2004

M. trennt sich von T. 1 Kind vorhanden. T. zahlt keinen Unterhalt, lieber schläft er unter Isarbrücke, so seine Aussage. T. selbständig, Firma angeblich in Sand gesetzt und derzeit keinerlei Einkünfte ausser Kindergeld und Geldspenden von Freunden. T. leistet Offenbahrungseid. T. jetzt in Erziehungsurlaub, da neues Baby von neuer Frau da. Neue Lebensgefährtin geht arbeiten. T. sagt mehrmals Umgangstermine von Kind von M. ab, weil geschäftlich unterwegs. (Beweis: SMS). T. schaut sich neues Haus an, weil aus altem wegen nicht bezahlter Miete Räumungsklage läuft. Lt. Vermieter von neuem Haus kann T. angeblich 900 Euro Miete kalt zahlen, da er so gut verdient. Dieser Vermieter ist zufällig Grosstante von M, die Welt ist klein. Im Vermögensverzeichnis gibt T. an, seit 6 Monaten keine Leasingraten für Leasingauto, das er aber bis dto. noch fährt, zu zahlen. Mtl. 600 Euro! Frage: Wird ein Offenbahrungseid nicht genau geprüft? Läßt sich der Gerichtsvollzieher so leicht täuschen? Ist M. die "Gelackmeierte" Wer kennt sich aus?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Offenbahrungseid

    M. trennt sich von T. 1 Kind vorhanden. T. zahlt keinen
    Unterhalt, lieber schläft er unter Isarbrücke, so seine
    Aussage. T. selbständig, Firma angeblich in Sand gesetzt und
    derzeit keinerlei Einkünfte ausser Kindergeld und Geldspenden
    von Freunden. T. leistet Offenbahrungseid. T. jetzt in
    Erziehungsurlaub, da neues Baby von neuer Frau da. Neue
    Lebensgefährtin geht arbeiten. T. sagt mehrmals Umgangstermine
    von Kind von M. ab, weil geschäftlich unterwegs. (Beweis:
    SMS). T. schaut sich neues Haus an, weil aus altem wegen nicht
    bezahlter Miete Räumungsklage läuft. Lt. Vermieter von neuem
    Haus kann T. angeblich 900 Euro Miete kalt zahlen, da er so
    gut verdient. Dieser Vermieter ist zufällig Grosstante von M,
    die Welt ist klein. Im Vermögensverzeichnis gibt T. an, seit 6
    Monaten keine Leasingraten für Leasingauto, das er aber bis
    dto. noch fährt, zu zahlen. Mtl. 600 Euro! Frage: Wird ein
    Offenbahrungseid nicht genau geprüft? Läßt sich der
    Gerichtsvollzieher so leicht täuschen? Ist M. die
    "Gelackmeierte" Wer kennt sich aus?
    Hallo,

    wie so oft im menschlichen Leben ist Liebe vergänglich. Dann werden die oft zitierten Kosenamen nicht nur nicht kleiner, sondern größer und nehmen tierische Gestalten an ( vom Bauernhof, frisch auf den Tisch ). Die so erkaltete Liebe, mutiert innerhalb kürzester Zeit zu dem,was uns Menschen so verletzlich macht: Hass? M. sollte sich nicht von den verletzten gefühlen leiten lassen,sondern handeln. Das Wohl des gemeinsamen Kindes steht hier vorallem im Mittelpunkt. M. sollte kämpfen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist kein Pappenstil. Wir Juristen sagen dazu auch. Straftat. Wohl dann, M. kann sich Gedanken darüber machen, ob die Angaben von T. richtig oder falsch sind. Letzteres kann zwangsläufig zu einer Strafanzeige führen. Diese wäre bei der örtlichen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft zu stellen. Hier könnte auch die verletzung der Unterhaltspflicht zusätzlich in Betracht kommen. Wer für sein leibliches Kind nicht zahlt, obwohl er es nach den geschilderten Umständen kann, macht sich strafbar, wenn das Kind ohne die Hilfe eines Dritten ( Übervater Staat! 9 den eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. T. scheint es nicht zu interessieren, was mit seinem Kind zukünftig geschieht. Das ist typisch für die heutige Einstellung der soap-show-Väter ( Einen raushängen lassen, einen dicken -BMW?? -
    wagen fahren und sich sofort eine Neue suchen ). T. ist ein Feigling. Er muss die Härte des lebens erst noch kennenlernen. Wie soll also M. mit dem Kind, vorallem von was weiterleben? Es gibt das UVG ( Unterhaltsvorschussgesetz) und das BSHG ( Bundessozialhilfegesetz ).
    Dringend dort den sachverhalt schildern und entsprechende Anträge stellen. T. wegn des Ehegatten - und Kindesunterhalts unter Zuhilfenahme einer Anwältin/ eines Anwalts zur Unterhaltszahlung verpflichten. Notfalls auch Klage bei dem Familiengericht erheben.
    Vorab sollte M.über ein erneutes Gespräch versuchen, dass T. zur vernuft kommt. Eventuell drohen. Ein Offenbarungseid stellt in keinem Fall eine Bahre für den finanziellen Tod dar. Der hat Knte, der T. Viel Glück für M. wünscht Jürgen.

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      So kann`s auch gehen ...

      Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist
      kein Pappenstil. Wir Juristen sagen dazu auch. Straftat. Wohl
      dann, M. kann sich Gedanken darüber machen, ob die Angaben von
      T. richtig oder falsch sind. Letzteres kann zwangsläufig zu
      einer Strafanzeige führen. Diese wäre bei der örtlichen
      Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft zu stellen.
      Jemand gibt die EV ab und der Gläubiger kann nachweisen, daß diese falsch ist. Gläubiger stellt Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft und die stellt das Verfahren wegen § 154 ABs.II StPO ein OHNE dem Gläuber dies mitzuteilen. Nach dem der Gläubiger immernoch auf sein Geld wartet, keine zufriedenstellende Situation.

      Gruß

      Der Bundschuh

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Offenbahrungseid

    Hallo,

    der Gerichtsvollzieher überprüft die Angaben des Schuldners nicht, er nimmt sie nur entgegen.

    Es liegt also an dem Gläubiger, Beweise zu sammeln und damit zu der Staatsanwaltschaft oder zu der nächsten Polizeidienststelle zu gehen und Strafanzeige zu erstatten. Stellt sich heraus, dass er wirklich falsche Angaben gemacht hat, kommt hier einerseits eine falsche Versicherung an Eides Statt in Betracht, andererseits möglicherweise auch eine Verletzung der Unterhaltspflicht.

    Viele Grüsse
    BM [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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