M. trennt sich von T. 1 Kind vorhanden. T. zahlt keinen
Unterhalt, lieber schläft er unter Isarbrücke, so seine
Aussage. T. selbständig, Firma angeblich in Sand gesetzt und
derzeit keinerlei Einkünfte ausser Kindergeld und Geldspenden
von Freunden. T. leistet Offenbahrungseid. T. jetzt in
Erziehungsurlaub, da neues Baby von neuer Frau da. Neue
Lebensgefährtin geht arbeiten. T. sagt mehrmals Umgangstermine
von Kind von M. ab, weil geschäftlich unterwegs. (Beweis:
SMS). T. schaut sich neues Haus an, weil aus altem wegen nicht
bezahlter Miete Räumungsklage läuft. Lt. Vermieter von neuem
Haus kann T. angeblich 900 Euro Miete kalt zahlen, da er so
gut verdient. Dieser Vermieter ist zufällig Grosstante von M,
die Welt ist klein. Im Vermögensverzeichnis gibt T. an, seit 6
Monaten keine Leasingraten für Leasingauto, das er aber bis
dto. noch fährt, zu zahlen. Mtl. 600 Euro! Frage: Wird ein
Offenbahrungseid nicht genau geprüft? Läßt sich der
Gerichtsvollzieher so leicht täuschen? Ist M. die
"Gelackmeierte" Wer kennt sich aus?
Hallo,
wie so oft im menschlichen Leben ist Liebe vergänglich. Dann werden die oft zitierten Kosenamen nicht nur nicht kleiner, sondern größer und nehmen tierische Gestalten an ( vom Bauernhof, frisch auf den Tisch ). Die so erkaltete Liebe, mutiert innerhalb kürzester Zeit zu dem,was uns Menschen so verletzlich macht: Hass? M. sollte sich nicht von den verletzten gefühlen leiten lassen,sondern handeln. Das Wohl des gemeinsamen Kindes steht hier vorallem im Mittelpunkt. M. sollte kämpfen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist kein Pappenstil. Wir Juristen sagen dazu auch. Straftat. Wohl dann, M. kann sich Gedanken darüber machen, ob die Angaben von T. richtig oder falsch sind. Letzteres kann zwangsläufig zu einer Strafanzeige führen. Diese wäre bei der örtlichen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft zu stellen. Hier könnte auch die verletzung der Unterhaltspflicht zusätzlich in Betracht kommen. Wer für sein leibliches Kind nicht zahlt, obwohl er es nach den geschilderten Umständen kann, macht sich strafbar, wenn das Kind ohne die Hilfe eines Dritten ( Übervater Staat! 9 den eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. T. scheint es nicht zu interessieren, was mit seinem Kind zukünftig geschieht. Das ist typisch für die heutige Einstellung der soap-show-Väter ( Einen raushängen lassen, einen dicken -BMW?? -
wagen fahren und sich sofort eine Neue suchen ). T. ist ein Feigling. Er muss die Härte des lebens erst noch kennenlernen. Wie soll also M. mit dem Kind, vorallem von was weiterleben? Es gibt das UVG ( Unterhaltsvorschussgesetz) und das BSHG ( Bundessozialhilfegesetz ).
Dringend dort den sachverhalt schildern und entsprechende Anträge stellen. T. wegn des Ehegatten - und Kindesunterhalts unter Zuhilfenahme einer Anwältin/ eines Anwalts zur Unterhaltszahlung verpflichten. Notfalls auch Klage bei dem Familiengericht erheben.
Vorab sollte M.über ein erneutes Gespräch versuchen, dass T. zur vernuft kommt. Eventuell drohen. Ein Offenbarungseid stellt in keinem Fall eine Bahre für den finanziellen Tod dar. Der hat Knte, der T. Viel Glück für M. wünscht Jürgen.