Sonderkündigung Mietvertrag

Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004

Hallo zusammen!

Durch einen Streit mit dem Vermieter, hat dieser im August 2002 den Verzicht der Kündigungsfrist zugesagt. Man solle lediglich zwei Wochen vorher bescheid geben, wenn man eine andere Wohnung gefunden hat.
Da er die Mieter nicht rauswerfen konnte, war dies für ihn selbstverständlich. Dies hat sein Anwalt schriftlich belegt.

Jetzt hat es aber bis heute gedauert, eine schöne Wohnung im Umkreis zu finden. Da Mieter und Vermieter nur noch über Anwälte kommunizieren, ist das Verhältniss eher schlechter als besser geworden.

Nun aber zu meiner Frage:
Kann er seine Zusage widerrufen, weil eine so lange Zeit vergangen ist, oder ist sie weiterhin gültig? Ich kann mir zwar nicht vorstellen, daß er die Mieter behalten möchte, aber ich würde gerne mal Eure Meinung hören.

Ich habe hier gepostet, weil ich denke, daß es mit Mietrecht alleine nicht unbedingt was zu tun hat.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß Armin

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Sonderkündigung Mietvertrag

    Hallo Armin,

    dies ist ausschliesslich eine Frage zum Mietrecht.


    Durch einen Streit mit dem Vermieter, hat dieser im August
    2002 den Verzicht der Kündigungsfrist zugesagt. Man solle
    lediglich zwei Wochen vorher bescheid geben, wenn man eine
    andere Wohnung gefunden hat.
    Da er die Mieter nicht rauswerfen konnte, war dies für ihn
    selbstverständlich. Dies hat sein Anwalt schriftlich belegt.

    Jetzt hat es aber bis heute gedauert, eine schöne Wohnung im
    Umkreis zu finden. Da Mieter und Vermieter nur noch über
    Anwälte kommunizieren, ist das Verhältniss eher schlechter als
    besser geworden.

    Nun aber zu meiner Frage:
    Kann er seine Zusage widerrufen, weil eine so lange Zeit
    vergangen ist, oder ist sie weiterhin gültig? Ich kann mir
    zwar nicht vorstellen, daß er die Mieter behalten möchte, aber
    ich würde gerne mal Eure Meinung hören.
    Aus Kenntnis der anderen Anfrage nochmals. Diese Erklärung liegt bereits längere Zeit zurück. Die Frage ist deshalb, ob der Vermieter weiterhin seine Zusage stehen lässt oder aber, nachdem doch mehr als sechs Monate vergangen sind, von denr Nichtannahme ausgeht und daher auf der Kündigungsfrist besteht. Nach meinem Gefühl kann der Vermieter eine ordnungsgemässe Kündigung verlangen. Nehmen wir nun mal an, dass Du jetzt zuerst einmal kündigst unter Hinweis auf diese Zusage und dann wirst Du aus der Reaktion erkennen, ob der Vermieter weiterhin diese Zusage als noch gültig oder wegen der Dauer der vergangenen Zeit als nicht mehr aktuell betrachtet.

    Gruss Günter


    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Sonderkündigung Mietvertrag

      Hallo Günter!

      Ich wollte Deine Auskunft nicht in Frage stellen.

      Bitte versteh es nicht so. Falls es doch so sein sollte, entschuldige ich mich hiermit!!!!!!

      Meine Frage war sicher unangemessen, aber ich wollte vielleicht nur eine Antwort bekommen, die mir besser gefallen würde als Deine.

      Sei bitte nicht böse auf mich!


      Viele Grüße [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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