Durch einen Streit mit dem Vermieter, hat dieser im August 2002 den Verzicht der Kündigungsfrist zugesagt. Man solle lediglich zwei Wochen vorher bescheid geben, wenn man eine andere Wohnung gefunden hat.
Da er die Mieter nicht rauswerfen konnte, war dies für ihn selbstverständlich. Dies hat sein Anwalt schriftlich belegt.
Jetzt hat es aber bis heute gedauert, eine schöne Wohnung im Umkreis zu finden. Da Mieter und Vermieter nur noch über Anwälte kommunizieren, ist das Verhältniss eher schlechter als besser geworden.
Nun aber zu meiner Frage:
Kann er seine Zusage widerrufen, weil eine so lange Zeit vergangen ist, oder ist sie weiterhin gültig? Ich kann mir zwar nicht vorstellen, daß er die Mieter behalten möchte, aber ich würde gerne mal Eure Meinung hören.
Ich habe hier gepostet, weil ich denke, daß es mit Mietrecht alleine nicht unbedingt was zu tun hat.
dies ist ausschliesslich eine Frage zum Mietrecht.
Durch einen Streit mit dem Vermieter, hat dieser im August
2002 den Verzicht der Kündigungsfrist zugesagt. Man solle
lediglich zwei Wochen vorher bescheid geben, wenn man eine
andere Wohnung gefunden hat.
Da er die Mieter nicht rauswerfen konnte, war dies für ihn
selbstverständlich. Dies hat sein Anwalt schriftlich belegt.
Jetzt hat es aber bis heute gedauert, eine schöne Wohnung im
Umkreis zu finden. Da Mieter und Vermieter nur noch über
Anwälte kommunizieren, ist das Verhältniss eher schlechter als
besser geworden.
Nun aber zu meiner Frage:
Kann er seine Zusage widerrufen, weil eine so lange Zeit
vergangen ist, oder ist sie weiterhin gültig? Ich kann mir
zwar nicht vorstellen, daß er die Mieter behalten möchte, aber
ich würde gerne mal Eure Meinung hören.
Aus Kenntnis der anderen Anfrage nochmals. Diese Erklärung liegt bereits längere Zeit zurück. Die Frage ist deshalb, ob der Vermieter weiterhin seine Zusage stehen lässt oder aber, nachdem doch mehr als sechs Monate vergangen sind, von denr Nichtannahme ausgeht und daher auf der Kündigungsfrist besteht. Nach meinem Gefühl kann der Vermieter eine ordnungsgemässe Kündigung verlangen. Nehmen wir nun mal an, dass Du jetzt zuerst einmal kündigst unter Hinweis auf diese Zusage und dann wirst Du aus der Reaktion erkennen, ob der Vermieter weiterhin diese Zusage als noch gültig oder wegen der Dauer der vergangenen Zeit als nicht mehr aktuell betrachtet.