Sonderkündigung Mietvertrag
Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004
Hallo zusammen!
Durch einen Streit mit dem Vermieter, hat dieser im August 2002 den Verzicht der Kündigungsfrist zugesagt. Man solle lediglich zwei Wochen vorher bescheid geben, wenn man eine andere Wohnung gefunden hat.
Da er die Mieter nicht rauswerfen konnte, war dies für ihn selbstverständlich. Dies hat sein Anwalt schriftlich belegt.
Jetzt hat es aber bis heute gedauert, eine schöne Wohnung im Umkreis zu finden. Da Mieter und Vermieter nur noch über Anwälte kommunizieren, ist das Verhältniss eher schlechter als besser geworden.
Nun aber zu meiner Frage:
Kann er seine Zusage widerrufen, weil eine so lange Zeit vergangen ist, oder ist sie weiterhin gültig? Ich kann mir zwar nicht vorstellen, daß er die Mieter behalten möchte, aber ich würde gerne mal Eure Meinung hören.
Ich habe hier gepostet, weil ich denke, daß es mit Mietrecht alleine nicht unbedingt was zu tun hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Armin
