Markenrecht

Guten Tag,

Person X hat auf seinen Namen 2003 eine Domain registiert.
2004 wird dieser Name von Person Y als Marke eingetragen.
Person Y fordert Person X auf diese Domain an ihn abzutreten denn Person X würde Rechte der Person Y verletzen.
Ist das so einfach möglich?
Wenn ja, dann wäre es ja ein einfaches sich „fremde“ Domains im Internet auszusuchen, diese als Marke eintragen zu lassen und danach per Anwalt sogar Schadensersatzansprüche gegenüber den Domaininhaber geltend zu machen?

Danke für die Antwort(en)

Guten Tag,

Person X hat auf seinen Namen 2003 eine Domain registiert.
2004 wird dieser Name von Person Y als Marke eingetragen.
Person Y fordert Person X auf diese Domain an ihn abzutreten
denn Person X würde Rechte der Person Y verletzen.
Ist das so einfach möglich?
Wenn ja, dann wäre es ja ein einfaches sich „fremde“ Domains
im Internet auszusuchen, diese als Marke eintragen zu lassen
und danach per Anwalt sogar Schadensersatzansprüche gegenüber
den Domaininhaber geltend zu machen?

Hat es schon mal gegeben kommt halt darauf an wie lange es diese Marke gibt.
Johannes.

Danke für die Antwort(en)

Hallo Robert,

ist die Domain eine „Marke“?

Wer hat die älteren Rechte an der „Marke“?

Eine Marke entsteht nicht erst durch Eintragung ins Markenregister.

Gruß Ivo

Eine Domain ist natürlich keine MArke, aber wenn sie einen registrierten Markennamen enthält ist das nicht ganz ungefährlich…

Hab ich mich falsch ausgedrückt.

Das war nicht allgemein gehalten, sondern eine Frage ob sich hinter dieser Domain (und mit deren Verwendung) einer Marke verbirgt - schon vor der Eintragung ins Markenregister?

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

hinter der Domain verbirgt sich zB eine Firma oder eine privatperson und hat diese Domain registriert weil sie ihm gefällt, zum Geschäft passt oder den Namen seines Gewerbes wiedergibt.
Eine unbestimmte Zeit später lässt jemand eine Marke registrieren, welche zum Teil oder ganz in der oben genannten Domain enthalten ist.
Was hat der „Markenregistrator“ für Ansprüche gegen den Domainregistrator?

Hallo,

dazu von mir eine kleine Nachfrage… muss man bei Registrierung einer Marke nicht versichern/nachweisen/whatever, dass die Marke so noch nicht gefuehrt wurde? Ist denn dann die Benutzung eines Domainnamens nicht gerade so eine Fuehrung der Marke, die eine Eintragung ausschlieszt? Da gab es doch etwas mit der Marke „Explorer“, wo es eine Abmahnwelle gab und schlieszlich die Marke geloescht wurde, da der Name Explorer vorher schon gefuehrt wurde.

Viele Gruesze
Patrick