ich ( nicht wirklich ich ) habe mir die domain www.xbeliebigermarkenname.org angemeldet- der name ist bekannt, hat auch selbst eine domain mit.de - ich habe das nur gemacht, weil mein spitzname zufaellig identisch mit diesem markennamen ist.
heute erhalte ich von einer kanzelei ein schreiben - ich soll unterlassungen mit horrenden angedrohten summen unterschreiben - was mache ich nun?
gruss
khs
oder aber http://www.gravenreuth.de/
dort weiter zu gerichtsentscheidungen zum internet, dort dann:
OLG Hamm „krupp.de“ (Az: 4 U 135/97)
(Familienname vs. bekannten markennamen)
oder
LG Bremen „#spitzname#.de“ (Az.: 12 O 428/98)
(hier spitzname vs. name, geschäftlich, für dich wohl das interessanteste urteil)