Vertragsform GmBH und Geschäftsführer
Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004
weiss jemand, wie das grundsätzlich aussieht (oder wo steht das geschrieben) was für ein Vertrag der Geschäftsführer einer GmBH haben muss? Theoretisch kann der Geschäftsführer einen Mündlichen Vertrag mit dem/den Gesellschafter/n haben. Geschäftsführer wird bestellt (notariell usw.)... Jetzt geht der Geschäftsführer zu dem/den Geselschaftern und kündigt (natürlich mündlich) :-)
der/die Gesellschafter bestellen nun einen neuen Geschäftsführer und entlasten den alten....
Mir geht es nicht um die Beweispflicht. Es geht mir darum, inwieweit der Arbeitsvertrag des Geschäftsführer etwas mit dem Amt als Geschäftsführer zu tun hat, und was für Pflichten der Geschäftsführer nach Beendigung des Vertrages hat. Der/die Gesellschafter müssen einen neuen Geschäftsführer bestellen und fertig ist die Laube... ist das soweit korrekt? Und was kann der alte Geschäftsführer tun, wenn die Gesellschaft versäumt einen neuen Geschäftsführer zu bestellen?
Na ja, ein bisschen arg theoretisch alles, ich weiss wäre aber trotzdem froh wenn mir jemand info's geben könnte.
Vielen Dank
