Hallo,
ich habe eine Frage bezgl. des Verkaufes von Neuwaren über
eine Internetauktion.
Eine Person kann größere Mengen (ca. 5000 Stk.) eines kleinen
Produktes (z.B. verschiedene Schrauben) günstig über einen
Händler beziehen und möchte diese Ware nun in kleineren Mengen
(ca. 10 Stk.) weiterverkaufen. Ist es, um nicht mit dem Gesetz
in Konflikt zu geraten, zwingend notwendig ein Gewerbe
anzumelden
Normalerweise nicht. Es sind nur solche Gewerbe anzumelden, die auf Dauer angelegt sind.
Typisches Beispiel: Mein Kollege sammelt Antiquitäten. Ich weiß, daß er ein bestimmtes Stück schon seit längerem sucht und bereit ist, bis zu 100,00 EUR dafür zu bezahlen. Zufällig sehe ich dieses Teil am Sonntag auf dem Flohmarkt für 10,00 EUR. Ich kaufe den Artikel und verkaufe ihn am Montag für 100,00 EUR an meinen Kollegen. Natürlich muß ich hierfür nicht noch vorher zum Ordnungsamt und ein Gewerbe anmelden oder nachher IHK-Beiträge und Umsatzsteuer abführen.
Der Fall mit den 5.000 Artikeln könnte aber grenzwertig sein, da der Abverkauf sich doch über eine gewisse Zeit hinziehen wird und es sind von den Gerichten schon eBayer mit weitaus weniger Handelsvolumen als gewerbliche Anbieter eingestuft worden.
Ich würde dazu raten, mich beim zuständigen Ordnungsamt/Rathaus zu erkundigen (am besten schriftlich), ob eine Gewerbeanmeldung in dem konkreten Fall erforderlich ist. (ich vermute mal, es ist nicht erforderlich)
viele Grüße,
Ralf