Verkauf von Neuwaren

Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004

Hallo Forum,

ich habe eine Frage bezgl. des Verkaufes von Neuwaren über eine Internetauktion.
Eine Person kann größere Mengen (ca. 5000 Stk.) eines kleinen Produktes (z.B. verschiedene Schrauben) günstig über einen Händler beziehen und möchte diese Ware nun in kleineren Mengen (ca. 10 Stk.) weiterverkaufen. Ist es, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, zwingend notwendig ein Gewerbe anzumelden oder würde eine Angabe in der Steuererklärung über diese zusätzlichen Einnahmen (mit Steuernachzahlung) ausreichen?


Danke und Gruß

Chris

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: Verkauf von Neuwaren

    Hallo,

    ja, es ist notwendig ein Gewerbe anzumelden. Denn ich nehme mal stark an, dass du mit dieser Taetigkeit auch eine Gewinn erzielen willst und das nicht nur machst, weil du gerne viele Bewertungen auf eBay haben willst ;).

    Viele Gruesze
    Patrick

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verkauf von Neuwaren

    Hallo, ich habe eine Frage bezgl. des Verkaufes von Neuwaren über
    eine Internetauktion.
    Eine Person kann größere Mengen (ca. 5000 Stk.) eines kleinen
    Produktes (z.B. verschiedene Schrauben) günstig über einen
    Händler beziehen und möchte diese Ware nun in kleineren Mengen
    (ca. 10 Stk.) weiterverkaufen. Ist es, um nicht mit dem Gesetz
    in Konflikt zu geraten, zwingend notwendig ein Gewerbe
    anzumelden
    Normalerweise nicht. Es sind nur solche Gewerbe anzumelden, die auf Dauer angelegt sind.

    Typisches Beispiel: Mein Kollege sammelt Antiquitäten. Ich weiß, daß er ein bestimmtes Stück schon seit längerem sucht und bereit ist, bis zu 100,00 EUR dafür zu bezahlen. Zufällig sehe ich dieses Teil am Sonntag auf dem Flohmarkt für 10,00 EUR. Ich kaufe den Artikel und verkaufe ihn am Montag für 100,00 EUR an meinen Kollegen. Natürlich muß ich hierfür nicht noch vorher zum Ordnungsamt und ein Gewerbe anmelden oder nachher IHK-Beiträge und Umsatzsteuer abführen.

    Der Fall mit den 5.000 Artikeln könnte aber grenzwertig sein, da der Abverkauf sich doch über eine gewisse Zeit hinziehen wird und es sind von den Gerichten schon eBayer mit weitaus weniger Handelsvolumen als gewerbliche Anbieter eingestuft worden.

    Ich würde dazu raten, mich beim zuständigen Ordnungsamt/Rathaus zu erkundigen (am besten schriftlich), ob eine Gewerbeanmeldung in dem konkreten Fall erforderlich ist. (ich vermute mal, es ist nicht erforderlich)


    viele Grüße,

    Ralf

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