KG vs GmbH & Co KG

Hallo Leute!

Ich habe in der Uni wohl gerade Kreide geholt, als die Vorteile der GmbH und Co KG gegenüber der GmbH bzw KG beschrieben wurde…

In der GmbH kann der Geschäftsführer doch die Gesellschafter von der Vertretungsbefugnis UND der Geschäftsführung ausschliessen, damit haben sie dann den vergleichbaren Status eines Kommanditisten, der Geschäftsführer haftet i.H. des Geschäftsvermögens (der Stammeinlage) und ist somit etwa mit dem Komplementär zu vegleichen.

Bei der KG haftet der Komplementär mit seinem Privatvermögen, die Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage.

Bei der GmbH und Co KG ist die GmbH der Komplementär und haftet so also in der KG nur mit dem Geschäftsvermögen der GmbH & Co KG (also meist mit der Stammeinlage), die Compagnons haben keine Mitbestimmungsrechte und haften nur mit ihrer Einlage.

Was ist nun also der Vorteil der GmbH & Co KG gegenüber einer GmbH, bei der die Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind?!?!?!

wow

Ich habe in der Uni wohl gerade Kreide geholt, als die
Vorteile der GmbH und Co KG gegenüber der GmbH bzw KG
beschrieben wurde…

hi, nix für ungut, aber ich denke du warst den ganzen tag krank :wink:

In der GmbH kann der Geschäftsführer doch die Gesellschafter
von der Vertretungsbefugnis UND der Geschäftsführung
ausschliessen, damit haben sie dann den vergleichbaren Status
eines Kommanditisten,

der geschäftsführer wird von den gesellschaftern berufen. die gesellschafter können jeden x-beliebigen als GF einsetzen und auch vom posten wieder abrufen. der GF ist im außenverhältnis der gesetzliche vertreter der gmbh und kann so ziehmlich alles, im innenverhältnis ist er den gesellschaftern verbunden und darf mitunter kaum was…

ergo: deine aussage ist rundherum falsch!

der Geschäftsführer haftet i.H. des
Geschäftsvermögens (der Stammeinlage) und ist somit etwa mit
dem Komplementär zu vegleichen.

ein geschäftsführer haftet nur für groben unfug den er betreibt, wenn er also vorsätzlich oder grob fahrlässig bspw. die lohnsteuer der arbeitnehmer nicht an das finanzamt abführt, wenn er für die gmbh steuern hinterzieht etc. für laufende verbindlichkeiten haftet der GF in keinster weise. die gesellschafter haften ebenso nicht im außenverhältnis. die gesellschafter haben ihre einlagen zu erbringen, selbst wenn diese n.n. voll erbracht sind, führt dies zu keiner haftung 3. gegenüber.

Bei der KG haftet der Komplementär mit seinem Privatvermögen,
die Kommanditisten nur in Höhe ihrer Einlage.

korrekt, bei komm. in ergänzung: insofern ihre einlage erbracht ist und eingetragen wurde im handelsregister.

Bei der GmbH und Co KG ist die GmbH der Komplementär und
haftet so also in der KG nur mit dem Geschäftsvermögen der
GmbH & Co KG (also meist mit der Stammeinlage), die Compagnons
haben keine Mitbestimmungsrechte und haften nur mit ihrer
Einlage.

fast: die GmbH ist komplementär, meist nur mit wenigen % beteiligt und für die geschäftsführung der KG zuständig. als komplementär haftet sie mit allem was sie hat, also alles was der gmbh zusteht. das kann kurz nach der gründung viel weniger sein als die stammeinlage, kann nach jahrzehnt aber ein x-faches davon sein. die kommanditisten sind quasie kapitalgeber und haben nur beschränkte informationsrecht.

Was ist nun also der Vorteil der GmbH & Co KG gegenüber einer
GmbH, bei der die Gesellschafter von der Geschäftsführung
ausgeschlossen sind?!?!?!

diese frage ist nicht zu beantworten, weil die bedingung falsch ist. der vorteil einer GmbH & Co. KG ist zumeist die quasie beschränkte haftung auf voller ebene (weil der komplementär die gmbh ist) dennoch der vorteil, das durch eine personengesellschaft vermögen im eigentum der gesellschafter bleiben kann.

aus diesem grund hat man vielerorts die variante:

gmbh mit stammkapital 25.000 EUR = 5% beteiligt als kompl. in der KG, die restlichen 95% halten kommanditisten die im gleichen verhältnis gesellschafter der GmbH sind.

zur genauen gestaltungsberatung sollte ein steuerberater hinzugezogen werden. die nachteile sollten mitbedacht werden, denn alleine die abschlußkosten von GmbH, KG & gesellschaftern zusammen kann ein vielfaches von einem einfachen einzelunternehmen ausmachen…

mfg vom

showbee

Ui, vielen dank :smile:

Hallo,

ich vermute BWL-Grundstudium 1-3 Semester??? Soweit mir diese
Dinge noch in Erinnerung sind ( fast 24 Jahre her ) hat dieses Gebilde den einzigen Grund und den Vorteil: Steuern zu sparen und Herrn Eichel ein´s auszuwischen! Ansonsten empfehle ich: Wöhler, BWL. Das war Pflichtlektüre - zumindestens damals, in der computerlosen und internetfreien Zeit. Wohl dann. Jürgen

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