BGB und StGB, Schuldfrage?
Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004
Sorry wegen dem etwas verwirrenden Titel, aber es ging nicht anders, ich bin nämlich grade tatsächlich etwas verwirrt.
Habe in einem politikbuch für die 8.Klasse folgende Paragraphen aus dem BGB bzw. StGB:
§828 BGB:
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. Das gleiche gilt von einem Taubstummen.
§19 StGB:
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
JA was denn nun???
Bin ich jetzt mit sagen wir 8 Jahren begrenzt schuldfähig (so würd ich das BGB verstehen) oder erst ab 14???
ich peil nix mehr, bitte helft mir!!!
gruß
vince
