nochmal verständnisfrage

Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004

§ 828 (Minderjährige; Taubstumme)
(1) Wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis erforderliche Einsicht hat.

Was bedeutet der markierte Teil? Das ich einfach so tue als wäre ich nicht einsichtig uns schwups muss ich nicht zahlen? Sorry wegen der blöden Frage aber Gesetzestexte sind auch teilweise schwer verständlich oder? :D

Lieber Gruß
Vince

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 34 Minuten 0 hilfreich
    bedingte Schuld / Einsicht

    § 828 (Minderjährige; Taubstumme)
    (1) Wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist für den
    Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
    (2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr
    vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen
    zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der
    schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis erforderliche
    Einsicht hat.


    Was bedeutet der markierte Teil? Das ich einfach so tue als
    wäre ich nicht einsichtig uns schwups muss ich nicht zahlen?
    Genau. Allerdings musst Du davon im Zweifelsfall auch einen Gutachter (Psychologen o.ä.) überzeugen können, und ich denke mal, daß die sowas idR durchschauen. Und Du kommst so natürlich nicht mehr davon, weil Du >18 bist ;-)

    Etwas ähnliches gibt es im Strafrecht bzgl. Alkohol (unabhängig vom Alter und etwas komplizierter).

    Gruß,

    Malte.

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: nochmal verständnisfrage

    Hi,
    das ist gar nich so schwierig, wie du meinst.
    Die Regelung sorgt dafür, dass nicht ein Kind mit dem 7. Geburtstag voll schuldfähig wird und haftungsrechtlich herangezogen werden kann.
    Ein Kind (oder ein Jugendlicher) muss einsehen können, dass das, was er gemacht hat falsch war. Wenn er es nach der ihm eigenen geistigen Entwicklung nicht kann, liegt keine Schuld und somit keine Haftungsverpflichtung vor.
    z.B. ein 8-jähriger, der Fußball spielt, weiß nicht unbedingt, dass durch den Ball eine Scheibe kaputt gehen kann, von einem 14-jährigen kann ich jedoch diese Einsicht erwarten..
    Da man die Schuldfähigkeit nicht am Alter festmachen kann, kommt es immer auf den Einzelfall an. Es gibt 14-jährige, die weniger "reif" sind, als manche 10-jährige.

    Gruß
    HaWeThie

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