nochmal verständnisfrage
Von: , Frage gestellt am So, 14. Mär 2004
§ 828 (Minderjährige; Taubstumme)
(1) Wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis erforderliche Einsicht hat.
Was bedeutet der markierte Teil? Das ich einfach so tue als wäre ich nicht einsichtig uns schwups muss ich nicht zahlen? Sorry wegen der blöden Frage aber Gesetzestexte sind auch teilweise schwer verständlich oder? :D
Lieber Gruß
Vince
