Haftet eine Bank für Online - Banking?

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Mär 2004

Hallo liebe Wissende,

allgemeine Situation:

Herr X hat seit vielen Jahren ein Konto bei Bank C. Dieses wurde auf Wunsch von X vor einigen Monaten auf Online - Banking umgestellt.

Nun treten seit einigen Tagen wiederholt Probleme mit dem Account auf. Bei Überweisungen kommt nach Eingabe der TAN eine Fehlermeldung, dass X automatisch vom System abgemeldet worden sei. X weiß nun nicht, ob diese Überweisungen noch getätigt werden, ob die dafür verbrauchten TAN´s noch einmal benutzt werden können etc.

Hinzu kommt, dass X nun Bammel hat, dass das Geld nun eben nicht bei den Begünstigten ankommt, was nicht nur zu seinem eigenen sondern auch zum Nachteil einer weiteren Person wäre (für die weitere Person könnte es unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten).

X überlegt nun, die Überweisungen sicherheitshalber noch einmal "altmodisch" (Papierüberweisung) zu tätigen, diese kostet ihn laut AGB von C. jedoch 1,50 € pro Stück.


Fragen:

Ist C. verpflichtet ihren Kunden den Account ununterbrochen zur Verfügung zu stellen?

Darf C. von X diesen Betrag für Papierüberweisungen verlangen, wenn diese nur getätigt werden, da ein Problem mit dem Online - Account besteht, was X nicht zu verantworten hat?

Wäre C. haftbar, wenn durch den Ausfall des Accounts Folgekosten für X bzw. entstehen (Mahnungen, sonstige Forderungen)?


X wird das Problem sicherlich noch einmal mit der Bank besprechen, aber für eure Antworten wären sowohl X als auch ich jetzt schon dankbar.

Liebe Grüße
Timid

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haftet eine Bank für Online - Banking?

    Hallo Timid, Ist C. verpflichtet ihren Kunden den Account ununterbrochen
    zur Verfügung zu stellen?
    Eine Verpflichtung dieser Art besteht nicht, da technische Pannen nie ausgeschlossen werden (können).
    Abgesehen davon bestehen andere Möglichkeiten eine Überweisung die dringen ist auszuführen, so dass X. nicht vollständig vom Online-Banking abhängig ist. Darf C. von X diesen Betrag für Papierüberweisungen verlangen,
    wenn diese nur getätigt werden, da ein Problem mit dem Online
    - Account besteht, was X nicht zu verantworten hat?
    Ich glaube schon, denn X hätte die Übw auch ein wenig später erfassen können. Trotzdem wird sich hier C. wohl sehr kulant zeigen wenn X seinem Ärger dort Luft machen sollte. Wäre C. haftbar, wenn durch den Ausfall des Accounts
    Folgekosten für X bzw. entstehen (Mahnungen, sonstige
    Forderungen)?
    Wohl eher nicht, da X die Möglichkeit hat heraudzufinden ob seine Übw. ausgeführt wurde und diese Notfalls bei besonderer Dringlichkeit durch die Bankmitarbeiter hätte ausführen lassen können.
    Papierform dauer sicher länger, da diese meist erst an eine Servicestelle (oftmals ein externer Dienstleister) geschickt werden, bevor sie gescannt und nachbearbeitet werden.

    Ich wünsche X viel Erfolg.

    Gruß Ivo

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Danke!

      Hallo Ivo, Eine Verpflichtung dieser Art besteht nicht, da technische
      Pannen nie ausgeschlossen werden (können).
      Abgesehen davon bestehen andere Möglichkeiten eine Überweisung
      die dringen ist auszuführen, so dass X. nicht vollständig vom
      Online-Banking abhängig ist.
      Das Konto wurde jedoch extra auf Online - Banking umgestellt, um Geld zu sparen. Das kann er jedoch nicht sparen, wenn er die Überweisungen auf Papier tätigen muss. Müssen 3 Überweisungen getätigt werden, die mit je 1,50 € zu Buche schlagen übersteigt das schon die Ersparnis, die X durch das Online - Banking hat. Darf C. von X diesen Betrag für Papierüberweisungen verlangen,
      wenn diese nur getätigt werden, da ein Problem mit dem Online
      - Account besteht, was X nicht zu verantworten hat?
      Ich glaube schon, denn X hätte die Übw auch ein wenig später
      erfassen können. Trotzdem wird sich hier C. wohl sehr kulant
      zeigen wenn X seinem Ärger dort Luft machen sollte.

      X war heute bei der Bank, die wissen dort angeblich von nichts. Die Überweisungen wurden schon mehrere Male erfolglos (? das weiß eben niemand!) getätigt, über einen Zeitraum von einer Woche. Wäre C. haftbar, wenn durch den Ausfall des Accounts
      Folgekosten für X bzw. entstehen (Mahnungen, sonstige
      Forderungen)?
      Wohl eher nicht, da X die Möglichkeit hat heraudzufinden ob
      seine Übw. ausgeführt wurde und diese Notfalls bei besonderer
      Dringlichkeit durch die Bankmitarbeiter hätte ausführen lassen
      können.
      X hat akut keine Möglichkeit herauszufinden, ob die Überweisungen ausgeführt wurden, das Online - Konto (also die Ansicht dort) ändert sich momentan nicht, obwohl X an Kontoauszügen gesehen hat, dass inzwischen Gelder hinzugekommen und abgebucht wurden. Dies wird ihm online jedoch nicht angezeigt. C. kann gar nichts zu diesem Vorfall sagen, die haben dort angeblich keine Möglichkeit zu kontrollieren. Aussage von C: "Versuchen Sie es noch einmal und wenn es dann nicht funktioniert kommen Sie noch einmal her." Dass es X jedoch seit 1 Woche immer wieder versucht ist nebensächlich. Und auch, dass X eigentlich keine Möglichkeit hat, C. aufzusuchen (Arbeitzeiten vertragen sich nicht unbedingt mit Öffnungszeiten von C.) scheint egal zu sein. Ich wünsche X viel Erfolg.

      Gruß Ivo
      Wir (X und ich) danken dir auf jeden Fall für deine Mühe. Ich persönlich ärger mich natürlich wieder einmal darüber, dass Banken sich alles erlauben können und für fast nichts haftbar zu machen sind. So muss X nun verschiedenen Leuten erklären, warum Gelder noch nicht angekommen sind und die Bank ist fein raus.

      Aber das scheint sich nur dadurch abändern zu lassen, sein Geld unters Kopfkissen zu legen und alles bar zu bezahlen ;-)

      Also trotzdem danke.

      Timid

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Haftet eine Bank für Online - Banking?

    Holzauge sei wachsam:

    Es gibt Dialer, die sich die TAN abschöpfen und zusammen mit den übrigen Konto-Informationen dann lustig Beträge überweisen können, dies nachzuweisen ist fast unmöglich!!!!!

    Dann haftet der Kunde für den Schaden!

    Also sehr vorsichtig damit sein!!!!

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Haftet eine Bank für Online - Banking?

      Hallo
      hast Du zu dieser Aussage eine Quelle oder oder sind das eigene Erkenntnisse?
      Mit neugierigem Dachsgruß [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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