Problem bei Abmeldung vom Kindegarten

Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Mär 2004

Abmeldung vom Kindegarten

Hallo,

jemand hat zwei Kinder. Der Große ist bereits in der Schule und der Kleine kommt im September in die Schule. Er ist also zur Zeit noch im Kindergarten.

Die Sommerferien der Schule beginnen im Juli und die des Kindergartens am 9 August. Da beide Elternteile berufstätig sind benötigen sie für den Großen ab Anfang August eine Betreung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kleine dann noch in den Kindergarten will/geht ist seeehr gering.
Die Eltern dachtn sich deshalb, dass sie den Kleinen zum 31.7 vom Kindergarten abmelde und er somit im August von dem Babysitter mitbetreut wird.
Der Kindergarten will sich aber querstellen.

Anbei die entsprechenden Auszüge aus der Kindergartensatzung.

8. Kündigung
8.1 Die Eltern können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von
4 Wochen zum Monatsende Kündigen.

-> haben die Eltern rechtzeitig zum 31.07.04 gemacht

8.2 Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des
Kindergartenjahres in die Schule überwechselt.

-> Da das Kind nicht bis zum Ende des Kindergartenjahres im Kindergarten sein soll haben die Eltern zum 31.07.04 gekündigt.


6. Elternbeitrag
6.3 Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu
zahlen, in dem die Sommerferien der Einrichtung beginnen.

-> Die Somerferien des Kiga beginnen am 09.08.04 (d.h im August wär noch 5 Tage Kiga) . Da das Kind aber im August kein Kindergartenkind mehr ist finden die Eltern , dass Punkt 6.3 nicht anwendbar ist.
Punkt 6.3 ist anwendbar wenn das Kind im August noch den Kiga besucht hat bzw. noch angemeldet war und den Kiga nur nicht besucht hat weil die Familie vielleicht schon in die Sommerferien gefahren ist. Diese Eltern können den Beitrag dann nicht verweigern da das Kind ja schließlich die Möglichkeit gehabt hätte den Kindergarten zu besuchen. In diesem Fall hat der Kiga ja auch eine Leistung erbracht nämlich den Kiga-Platz freigehalten.

In dem geschilderten Fall wäre der Sohn im August aber gar nicht mehr angemeldet d.h der Kiga muss auch keine kostenpflichtige Leistung mehr erbringen.

Wie seht Ihr den Fall. Ist die Abmeldung gültig und müssen die Eltern im August nicht mehr bezahlen oder müssen sie den August noch bezahlen.

Den Eltern geht es offensichtlich nur darum den Augustbeitrag zu sparen. In der heutigen Zeit ist das aber nicht verwunderlich.

Für die Eltern ist es aber nicht einzusehen, dass sie 90€ für den Kindergarten zahle wenn der Sohn zu 90% sowieso nicht dort ist und lieber mit dem Großen zuhause spielt. Für die Betreuung des Großen
müssen sie ebenfalls X € bezahlen. Sie hätten also eine doppelte Belastung, die sie natürlich vermeiden wollen.
Da liegt es natürlich nahe, dass sie lieber beide Kinder zuhause lassen und dem Babysitter etwas mehr geben.

Natürlich will der Kindergarten, dass bis zum Schluß bezahlt wird. In meinen den Augen der Eltern gehört dann aber die Satzung des Kigas geändert.
z.B: Wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt, so kann der Kindergartenplatz nur aus wichtigem Grund z.B: Umzug vorzeitig gekündigt werden.

In der jetzigen Form der Satzung sind die Eltern der Meinung, dass die
Abmeldung richtig ist und vom Kiga akzeptiert werden muß ohne dass der Augustbeitrag fällig wird.


Danke für eure Meinungen zu
meinem geschilderten Fall
Albert

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Problem bei Abmeldung vom Kindegarten

    Hallo,
    es wäre schön, wenn wenigstens das Bundesland bekannt wäre, wo die "Geschichte" spielt - die Kindertagesstätten unterliegen nämlich dem Landesrecht.

    Abgesehen davon: Genau an einer solche Einstellung krankt es heute - bloß nicht einen Cent zuviel - dafür aber bitte volle Leistung.

    Gruß
    HaWeThie

    • Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Problem bei Abmeldung vom Kindegarten

      Spielen tut die Geschichte in BW und Träger des Kiga ist die Geimeinde.
      Nachdem der Kigabeitrag innerhalb dieses Jahres zweimal angehoben wurde
      von 70€ auf 80€ und einen Monat später von 80€ auf 90€ (d.h. der Beitrag ist um 28% gestiegen) muß sich die Familie schon Gedanken machen wie sie mit dem Geld umgeht. Wäre der Beitrag geblieben bzw. nur auf 80€ angestiegen wären die Eltern bestimmt nicht auf die Idee gekommen an dieser Stelle zu sparen.

      Albert [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Problem bei Abmeldung vom Kindegarten

        Wäre der Beitrag
        geblieben bzw. nur auf 80€ angestiegen wären die Eltern
        bestimmt nicht auf die Idee gekommen an dieser Stelle zu
        sparen.
        Hi,
        das heißt, die Eltern geben lieber für 8 Tage dem Babysitter mehr, um dafür wg. 10 EUR den KiGA zu kündigen? (bei 2EUR mehr pro Tag sind das 16 EUR)
        Warum nur weigert sich bei mir alles, das zu glauben?

        auch gilt nach § 3 des Kindergartengesetzes in BW:
        Bemessung der Elternbeiträge

        Die Träger der Einrichtungen können Elternbeiträge so bemessen, dass der wirtschaftlichen
        Belastung durch den Besuch der Einrichtung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird.


        Gruß
        HaWeThie

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Problem bei Abmeldung vom Kindergarten

    Hallo Albert,

    ich bin selbst jahrelange Kiga-Mutter (habe jetzt das 3. Kind im Kiga - übrigens verschiedene Kigas) und bin Elternbeirat. Daher habe ich das von Dir geschilderte Thema schon mehrfach zu diskutieren gehabt *seufz*.

    Fakt ist, dass natürlich der Träger eines Kindergartens finanziell planen muss. Da sind wir uns sicher einig.

    Zunehmend aber gab es - anscheinend nicht nur an den Kigas unserer Stadt - Eltern, die ihre schulpflichtig werdenden Kinder passend zu den Sommerferien abgemeldt haben, um die Gebühren für den August (hier in B-W meistens durchgehend schulfrei) zu sparen. Nun plant aber die Stadt nicht monatsweise, sondern hat einen Jahresetat, so dass diese Situation irgendwann nicht mehr toleriert werden konnte.

    Hier gab es daher eine Änderung (der Kindergartensatzung ? - leider kann ich nicht genau sagen, WELCHES Papier da geändert wurde, aber es ist bindend für die hiesigen Kiga-Eltern) dahingehend, dass Kindergartengebühren nun nur noch für 11 Monate im Jahr erhoben werden, der August beitragsfrei ist, ABER dieser 12. Monat anteilig auf die übrigen Monate umgelegt wird.

    Teilweise hatten die Eltern Probleme, nachzuvollziehen, dass es sich NICHT um eine Gebührenerhöhung handelte, teilweise gab es natürlich Beschwerden seitens der Eltern, die sich auf den ersparten Monat gefreut hatten, aber ich persönlich kann diese Massnahme nachvollziehen - Kindergartenplätze sind ein teures (aber natürlich sehr nötiges) Zuschussgeschäft, und das, was wir hier an Gebühren bezahlen, ist relativ wenig im Vergleich zu anderen Bundsländern.

    Mag sein, dass die von Dir geschilderte Kündigung rechtlich einwandfrei ist. Ich kann die Motivation auch nachvollziehen, denn ich selbst hatte das ja schon bei meinen beiden älteren Kindern. Im übrigen habe ich in allen Schulferien das Problem, dass mein Jüngster nicht in den Kiga will. Ich muss auch die Tagesmutter bezahlen, also wirklich eine sehr ähnliche Situation. Andererseits kann ich, wohl auch durch die Tätigkeit als EB, den Träger des Kindergartens verstehen.

    Im übrigen - bei mehreren Kindern werden sich immer wieder (teure) Betreuungsprobleme stellen, das geht in der Schule erst richtig los, die verläßliche Grundschule besteht an vielen Orten nur auf dem Papier :-(.

    Viele Grüße,

    Sylvia

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