Problem bei Abmeldung vom Kindegarten
Von: , Frage gestellt am Mo, 15. Mär 2004
Abmeldung vom Kindegarten
Hallo,
jemand hat zwei Kinder. Der Große ist bereits in der Schule und der Kleine kommt im September in die Schule. Er ist also zur Zeit noch im Kindergarten.
Die Sommerferien der Schule beginnen im Juli und die des Kindergartens am 9 August. Da beide Elternteile berufstätig sind benötigen sie für den Großen ab Anfang August eine Betreung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kleine dann noch in den Kindergarten will/geht ist seeehr gering.
Die Eltern dachtn sich deshalb, dass sie den Kleinen zum 31.7 vom Kindergarten abmelde und er somit im August von dem Babysitter mitbetreut wird.
Der Kindergarten will sich aber querstellen.
Anbei die entsprechenden Auszüge aus der Kindergartensatzung.
8. Kündigung
8.1 Die Eltern können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von
4 Wochen zum Monatsende Kündigen.
-> haben die Eltern rechtzeitig zum 31.07.04 gemacht
8.2 Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des
Kindergartenjahres in die Schule überwechselt.
-> Da das Kind nicht bis zum Ende des Kindergartenjahres im Kindergarten sein soll haben die Eltern zum 31.07.04 gekündigt.
6. Elternbeitrag
6.3 Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu
zahlen, in dem die Sommerferien der Einrichtung beginnen.
-> Die Somerferien des Kiga beginnen am 09.08.04 (d.h im August wär noch 5 Tage Kiga) . Da das Kind aber im August kein Kindergartenkind mehr ist finden die Eltern , dass Punkt 6.3 nicht anwendbar ist.
Punkt 6.3 ist anwendbar wenn das Kind im August noch den Kiga besucht hat bzw. noch angemeldet war und den Kiga nur nicht besucht hat weil die Familie vielleicht schon in die Sommerferien gefahren ist. Diese Eltern können den Beitrag dann nicht verweigern da das Kind ja schließlich die Möglichkeit gehabt hätte den Kindergarten zu besuchen. In diesem Fall hat der Kiga ja auch eine Leistung erbracht nämlich den Kiga-Platz freigehalten.
In dem geschilderten Fall wäre der Sohn im August aber gar nicht mehr angemeldet d.h der Kiga muss auch keine kostenpflichtige Leistung mehr erbringen.
Wie seht Ihr den Fall. Ist die Abmeldung gültig und müssen die Eltern im August nicht mehr bezahlen oder müssen sie den August noch bezahlen.
Den Eltern geht es offensichtlich nur darum den Augustbeitrag zu sparen. In der heutigen Zeit ist das aber nicht verwunderlich.
Für die Eltern ist es aber nicht einzusehen, dass sie 90€ für den Kindergarten zahle wenn der Sohn zu 90% sowieso nicht dort ist und lieber mit dem Großen zuhause spielt. Für die Betreuung des Großen
müssen sie ebenfalls X € bezahlen. Sie hätten also eine doppelte Belastung, die sie natürlich vermeiden wollen.
Da liegt es natürlich nahe, dass sie lieber beide Kinder zuhause lassen und dem Babysitter etwas mehr geben.
Natürlich will der Kindergarten, dass bis zum Schluß bezahlt wird. In meinen den Augen der Eltern gehört dann aber die Satzung des Kigas geändert.
z.B: Wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt, so kann der Kindergartenplatz nur aus wichtigem Grund z.B: Umzug vorzeitig gekündigt werden.
In der jetzigen Form der Satzung sind die Eltern der Meinung, dass die
Abmeldung richtig ist und vom Kiga akzeptiert werden muß ohne dass der Augustbeitrag fällig wird.
Danke für eure Meinungen zu
meinem geschilderten Fall
Albert
